Die Mitglieder des eidgenössischen Parlaments müssen keine zusätzlichen Angaben über die Höhe ihrer Nebeneinkünfte machen. Der Ständerat hat eine parlamentarische Initiative zur Angabe von Einkommensspannen am Dienstag abgelehnt. Das Geschäft ist somit vom Tisch.
Die kleine Kammer lehnte das Anliegen mit 22 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Eingereicht hatte das Begehren die frühere Genfer Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne). Die Initiative verlangte, dass die Ratsmitglieder deklarieren, seit wann sie eine Nebentätigkeit ausüben und ob und wie viel Entschädigung sie dafür erhalten. Dies hätte im Rahmen der Angabe einer Einkommensspanne erfolgen sollen.
Mazzone schlug sieben Einkommensspannen vor: unter 6000 Franken, zwischen 6000 und 12'000 Franken, zwischen 12'001 und 20'000 Franken, zwischen 20'001 und 50'000 Franken, zwischen 50'001 und 100'000 Franken, zwischen 100'001 und 200'000 Franken und über 200'000 Franken. Einkünfte aus der hauptberuflichen Tätigkeit waren nicht betroffen.
Die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Räte lehnten die Initiative im Vorfeld ab. Heute müssen Ratsmitglieder Nebentätigkeiten deklarieren und angeben, ob diese bezahlt sind oder nicht. Diese Offenlegungspflicht wollte die Mehrheit der SPK-S nicht erweitern.
Im Gegenteil – die Kommissionsmehrheit sag ein grundsätzliches Problem bei der Initiative: In einem «Halbberufsparlament» sei es normal, dass Parlamentsmitglieder weitere Tätigkeiten ausüben würden. «Damit bringt man Know-how mit, aber auch Interessen», sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Wenn man das ganz unterbinden wollte, müsste man ein Berufsparlament einführen, so Jositsch.
Zudem sei bereits genug transparent, dass die Mitglieder der Räte offenlegen müssten, ob es sich bei einer Nebentätigkeit um ein ehrenamtliches oder bezahltes Mandat handle. Es sei nicht davon auszugehen, dass Wählerinnen und Wähler an diesen detaillierten Informationen interessiert seien.
Weiter gehe die Initiative durch ihre Fokussierung auf die Höhe der Vergütung von der falschen Annahme aus, dass eine gut bezahlte Tätigkeit zwangsläufig zu einer Abhängigkeit von der Mandatsgeberin oder dem Mandatsgeber führe.
Eine Kommissionsminderheit wies darauf hin, dass das Anliegen nicht nur aus der Sicht der sich selbst als unabhängig empfindenden Ratsmitglieder zu betrachten sei, sondern auch die Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger wichtig sei. «Es geht darum, was für einen Informationsanspruch die Menschen in unserem Land haben», sagte Minderheitssprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL).
Mandate der Parlamentsmitglieder riefen Unbehagen und Misstrauen hervor, da sie den Eindruck erweckten, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Volkes nicht unabhängig seien.
Der Vorschlag sei als Kompromiss zu verstehen, da es zwei parlamentarische Initiativen gegeben habe, die viel weiter gegangen wären – so zum Beispiel der Vorschlag zum Verbot eines Kommissionseinsitzes bei einer entsprechenden Nebentätigkeit, so Zopfi weiter. Zudem sei klar:
Ausserdem könne man das Mandat immer noch ausführen, auch wenn die entsprechende Entschädigung offenlegen würde.
Am Ende setzte sich die Kommissionsmehrheit durch. Somit bleibt es bei den bisherigen Regelungen zur Transparenz bei Nebentätigkeiten von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern im Parlament.
Mit der Verabschiedung des indirekten Gegenvorschlags zur «Transparenz-Initiative» im Parlament im Juni 2021 müssen die dort vertretenen Parteien Zuwendungen ab 15'000 Franken pro Kopf und Jahr gegenüber der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) offenlegen. Gleiches gilt für Beiträge der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen. Dabei muss ersichtlich sein, vom wem die Zuwendung kommt.
Anonyme Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausland wurden verboten, eine Ausnahme sind Zuwendungen von Auslandschweizern und -schweizerinnen. Die neuen Regeln galten erstmals für die Nationalratswahlen vom Oktober 2023. (rbu/sda)
Es könnte durchaus aufschlussreich sein, solche Nebentätigkeiten genauer aufzuschlüsseln. Denn es macht schon einen Unterschied, ob man 6k oder 200k von jemandem bekommt. Letzteres setzt dann auch grössere Erwartungen in die Interessenvertretung im Parlament.