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Teilerfolg für Christoph Blocher: Zürcher Justiz darf «Weltwoche»-Korrespondenz nicht verwenden

Affäre Hildebrand

Teilerfolg für Christoph Blocher: Zürcher Justiz darf «Weltwoche»-Korrespondenz nicht verwenden

07.08.2014, 14:4707.08.2014, 15:52
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf für ihre Strafuntersuchung gegen Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand die beschlagnahmte Korrespondenz mit der «Weltwoche» nicht verwenden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des ehemaligen Bundesrats teilweise gutgeheissen. Dies teilte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit.

Die Dokumente unterliegen dem journalistischen Quellenschutz und dürfen deshalb nicht entsiegelt werden, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die bei Blocher durchgeführte Hausdurchsuchung wurde jedoch als zulässig beurteilt. Die Beschwerde gegen die rückwirkende Erhebung von Telefondaten wurde abgewiesen.

Informanten verdienen Schutz

Medien, so heisst es im Urteil, übten ein «Wächteramt» aus und sollten Missstände in Staat und Gesellschaft ungehindert aufdecken können. Dafür müssten sie an die notwendigen Informationen gelangen. Könne der Informant davon ausgehen, dass sein Name geheim bleibe, werde er die Information den Medien eher zugänglich machen, als wenn er mit der Offenlegung seines Namens rechnen müsse.

Philipp Hildebrand während der Währungskrise.
Philipp Hildebrand während der Währungskrise.Bild: KEYSTONE

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte am 20. März 2012 an Blochers Wohn- und Firmensitz in Herrliberg ZH eine Hausdurchsuchung durchgeführt und dabei verschiedene Unterlagen und Datenträger zum Fall Hildebrand sichergestellt, die noch am gleichen Tag versiegelt wurden. Ausserdem wurde für die Zeit vom 4. November 2011 bis zum 13. Januar 2012 eine Telefonüberwachung angeordnet.

Verdacht auf Gehilfenschaft

Im November 2013 entschied das Obergericht, die versiegelten Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung zu überlassen. Zuvor waren Dokumente ausgesondert worden, die unter das Anwalts- und Amtsgeheimnis fallen. Blocher akzeptierte diesen Entscheid nicht und legte Beschwerde ein. 

Die Staatsanwaltschaft führt gegen Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gehilfenschaft und der versuchten Verleitung zur Verletzung des Bankgeheimnisses. Am 27. Dezember 2011 soll der ehemalige SVP-Bundesrat versucht haben, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit einem Informatiker der Bank Sarasin Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten.(pma/tat/sda)

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