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Älterer Mann belästigt Sitznachbar auf Swiss-Flug sexuell

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Eine Swiss-Maschine am Flughafen in Kloten.Bild: keystone

«Komm Junge» – älterer Mann belästigt Sitznachbar auf Swiss-Flug sexuell

Ein Passagier wurde an Bord einer Swiss-Maschine nach Zürich gegenüber seinem Sitznachbarn zudringlich. Er soll ihn geküsst und ihm einen Blowjob angeboten haben. Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn zu einer Busse.
06.08.2024, 12:4006.08.2024, 12:41
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Sitznachbarinnen und -nachbarn im Flugzeug können stinken, laut kauen oder zu viel Platz einnehmen. Was ein Passagier auf einem Swiss-Flug nach Zürich erlebte, hatte die Grenze des Erträglichen aber längst überschritten. Sexuell belästigt und tätlich angegriffen haben soll ein älterer Mann seinen Sitznachbarn auf dem Flug vom 24. auf den 25. April 2023, wie der «Tages-Anzeiger» gestützt auf ein neues Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona schreibt.

Zunächst schob der Herr während des Flugs seinen Ellbogen immer weiter über die Armstütze zum «jungen, attraktiven» Sitznachbarn, wie er ihn gegenüber der Bundesanwaltschaft beschrieb. Darauf habe der Geschädigte den Mann angesprochen. Der nicht geständige Beschuldigte behauptete, dass sie sich über das Zürcher Nachtleben und Drogen unterhalten und dabei Gemeinsamkeiten gefunden hätten.

«Komm Junge, du hast es noch nie probiert»

Nach Aussagen des Geschädigten soll der ältere Mann ihm plötzlich erzählt haben, dass er schwul sei und eine und besondere sexuelle Vorlieben habe. Als der jüngere Mann die Kopfhörer aufsetzte und den aufdringlichen Sitznachbarn ignorieren wollte, machte dieser weiter und berührte ihn mit den Beinen. Auch dessen Klarstellung, dass er nicht schwul sei und mit den Berührungen aufhören solle, nützte nichts. Stattdessen soll der ältere Mann ihn am linken Arm gestreichelt und gesagt haben: «Komm Junge, du hast es doch noch nie probiert.»

In der Folge soll er ihn erfolglos gefragt haben, ob er ihm «eins blasen» solle und seine Füsse lecken dürfe. Als dieser zudem seinen Arm küsste und trotz Aufforderung nicht von ihm abliess, bat der Geschädigte das Kabinenpersonal um einen anderen Sitzplatz.

Schlag mit Wasserflasche

Seine Ruhe hatte der Passagier damit aber immer noch nicht. Der vorherige Sitznachbar soll im Flugzeug nach ihm gesucht und sich erneut über ihn gebeugt haben. Der Geschädigte stiess ihn weg, als er ihn am Arm packte, worauf der Mann zu Boden fiel. Wieder aufgestanden, soll der aufdringliche Passagier dem geflüchteten Sitznachbarn eine volle Wasserflasche aus Plastik gezielt auf die linke Gesichtshälfte geschlagen haben.

Kurz nach der Landung rückte die Kantonspolizei Zürich zum Flughafen Zürich aus. Bei der Einvernahme nach der Landung stritt der Beschuldigte laut der Zeitung zunächst alle Vorwürfe ab. Er begründete die «versehentlichen Berührungen» mit den engen Sitze in der Economy Class und gab an, betrunken gewesen zu sein und «eventuell ein Blackout» gehabt zu haben.

Schlussendlich verurteilte das Bundesstrafgericht den nicht vorbestraften Mann wegen sexueller Belästigung und Tätlichkeiten zu einer Busse von 900 Franken und 2177 Franken Verfahrenskosten. Der Beschuldigte meldete Berufung an.

(bza/zueritoday.ch)

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Es ist ja schlau, seinen Koffer zu personalisieren, aber ob das die ganze Familie so sieht?
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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kappa 25
06.08.2024 12:56registriert Dezember 2020
Der junge Mann hat meinen grossen Respekt für seine Art diese Situation zu regeln, ich hätte dem direkt eine geklebt nach den ersten Avancen..
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Bikemate
06.08.2024 14:58registriert Mai 2021
Ich werde es wohl nie verstehen, warum manche Menschen ein Nein einfach nicht akzeptieren können.
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Garp
06.08.2024 15:06registriert August 2018
Hoffe die Berufung des Täters wird genau so abgeschmettert und die Strafe noch erhöht.
Nein heisst nein!
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