Schweiz
Swiss

Swiss verfehlt bislang eigenes Pünktlichkeitsziel in diesem Jahr

Zwei Flugzeuge der Swiss mussten den Flug abbrechen, nach dem sie von Blitzen getroffen worden waren. (Symbolbild)
Die angestrebte Pünktlichkeitsrate von 70 Prozent wurde verfehlt.Bild: KEYSTONE

Swiss verfehlt bislang eigenes Pünktlichkeitsziel in diesem Jahr

28.08.2024, 12:3328.08.2024, 12:33
Mehr «Schweiz»

Die Swiss hat im bisherigen Jahresverlauf das eigene Ziel einer Pünktlichkeitsrate von 70 Prozent verfehlt. Allerdings hat sich die Pünktlichkeit wegen diverser getroffener Massnahmen im Vergleich mit dem Vorjahr um 3 Prozentpunkte erhöht: Bis zum 18. August hätten dieses Jahr 64 Prozent der Flüge pünktlich abgehoben, teilte die Fluggesellschaft am Mittwoch mit.

In den Sommermonaten seien jedoch mehr Fluggäste «von Unregelmässigkeiten» betroffen gewesen als im Vorjahr, schrieb die Airline weiter. Diese seien jedoch zum grössten Teil nicht durch die Swiss selbst verschuldet, sondern aufgrund von externen Faktoren wie Gewittern oder Engpässen bei der europäischen Flugsicherung und den daraus resultierenden Folgeverspätungen entstanden.

Laut der Mitteilung flogen in der Sommerferienzeit, also von Anfang Juli bis Mitte August, 2,8 Millionen Passagiere mit der Swiss. Das entspricht einem Plus von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dabei sei der 14. Juli mit mehr als 63'000 Fluggästen der Rekordtag gewesen, heisst es. (sda/awp)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
    Ist dein Lohn fair? Mit diesem neuen Lohnrechner findest du es heraus

    Über den Lohn spricht man nicht – zumindest nicht in der Schweiz. Für viele Arbeitnehmende stimmt dieses Credo immer noch, obwohl das Bundesgericht 2013 entschieden hat, dass der Lohn kein Geschäftsgeheimnis ist. Zu mehr Lohntransparenz führte das Urteil allerdings nicht. Und so ist es für viele Arbeitnehmende nach wie vor schwierig einzuschätzen, ob sie einen fairen Lohn erhalten.

    Zur Story