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Tessin muss Verhüllungsverbot abändern

Tessin muss Verhüllungsverbot abändern

12.10.2018, 15:5212.10.2018, 17:00
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Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka

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Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka
Hidschab: Wird vor allem als Bezeichnung für ein Kopftuch verwendet, das Haar und Ohren vollständig bedeckt, das Gesicht indes frei lässt. Meist werden zusätzlich die Halsregion, der Ausschnitt und eventuell die Schultern bedeckt.
quelle: shutterstock
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Der Kanton Tessin muss die Gesetzgebung zum seit Mitte 2016 geltenden Verhüllungsverbot ergänzen, mit Rücksicht auf politische Kundgebungen und gewerbliche Veranstaltungen. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Die höchsten Richter hiessen die Beschwerden von zwei Privatpersonen teilweise gut. Das Tessiner Kantonsparlament, der Grosse Rat, werde die Gesetzgebung zum Verbot, das Gesicht zu verhüllen, um zusätzliche Ausnahmetatbestände ergänzen müssen, hält das Bundesgericht zum Urteil fest.

Unverhältnismässig

Die beiden Gesetze, mit denen die 2013 vom Stimmvolk gutgeheissene Initiative umgesetzt wird, enthalten abschliessend formulierte Ausnahmen vom Verhüllungsverbot. Hinsichtlich der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie der Wirtschaftsfreiheit bedeuteten diese Bestimmungen ein unverhältnismässiges Verbot, hält das Gericht fest.

Es fordert deshalb, die Gesetzgebung so zu ergänzen, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Demonstration Masken tragen können, wenn es die öffentliche Ordnung nicht gefährdet. Auch Werbeaktionen oder gewerbliche Anlässe, bei denen Gesichter bedeckt werden, müssen trotz Verhüllungsverbot möglich sein.

Mit der Frage, ob das Verhüllungsverbot mit der Religionsfreiheit vereinbar ist, beschäftigten sich die obersten Richter im Land nicht. Dies hätten die beiden Beschwerdeführer nicht bestritten, hielt das Bundesgericht als Begründung dazu fest.

Das Bundesgericht hiess die beiden Beschwerden teilweise gut. Weitere Rügen, die die Absender im Zusammenhang mit anderen Grundrechten erhoben hatten, wies das Bundesgericht hingegen als unbegründet ab.

Erster Kanton mit Verbot

Tessin ist der erste Kanton mit Verbot, im öffentlichen Raum das eigene Gesicht zu verhüllen. Die Stimmberechtigten nahmen 2013 eine entsprechende Initiative auf kantonaler Ebene an und hatten dabei vorab die Vollverschleierung (Burka) oder den Gesichtsschleier (Niqab), der nur die Augen freilässt, im Visier.

«Dinge, die man einer Burka-tragenden Frau nicht sagen sollte»

Video: watson

Das Verbot ist seit 1. Juli 2016 in Kraft und es traf bisher vor allem vermummte Fussballfans, wie die Justizdirektion Anfang August meldete. Frauen mit Burka oder Niqab wurden dagegen kaum je gebüsst.

Seit Juli 2016 gab es 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen ohne Polizeibericht. Im ersten Halbjahr 2018 wurden etwa zehn verhüllte Gesichter registriert. Wer vorsätzlich gegen das Verbot verstösst, riskiert eine Busse zwischen 100 und 10'000 Franken.

Gegenvorschlag in Arbeit

Am vergangenen 23. September stimmte auch der Kanton St.Gallen einem Verhüllungsverbot zu. Der Kantonsrat hatte das Verbot Ende 2017 mit den Stimmen von SVP und CVP beschlossen. Mehrere Jungparteien ergriffen dagegen das Referendum.

Zur nationalen Burka-Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» des Egerkinger Komitees hat der Bundesrat einen Gegenvorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Demnach sollen Kontakte mit bestimmten Behörden mit unverhülltem Gesicht erfolgen müssen. Zum anderen soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, strafbar sein.

(Urteil 1C_211/2016, 1C_212/2016 vom 20. September 2018) (sda)

Ein Verbot, das «Frauen schützt»

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