Der Bekanntheitsgrad von Johann Rupert hat sich schlagartig um ein vielfaches erhöht. Der 70-jährige Südafrikaner kontrolliert zusammen mit weiteren Personen den Luxuskonzern Richemont mit Sitz in der Genfer Vorortsgemeinde Bellevue. Nun liess er sich mit behördlichem Segen gegen Corona impfen – und dies in Frauenfeld TG. Das sei nur möglich gewesen, weil die Spitalgruppe Hirslanden exklusiv für die Impfungen im Thurgau zuständig sei. Dies schreiben die Tamedia-Zeitungen, die den Fall publik gemacht haben.
Bereits seit Weihnachten sei Rupert in der Schweiz «verzweifelt auf der Suche nach einem Impfstoff». Nachdem die Zulassungsbehörde Swissmedic den Impfstoff des Duos Pfizer/Biontech am 19. Dezember bewilligt hatte, sei der Milliardär in seinen Privatjet gestiegen und in die Schweiz geflogen, um sich mit dem begehrten Vakzin zu impfen. Gemäss Handelsregister hat er seinen offiziellen Wohnsitz in Satigny bei Genf.
Nachdem ein Versuch in einer Klinik in Luzern gescheitert sei, habe Ruppert vor dem offiziellen Impfstart am 12. Januar sich mit einer ersten Dosis impfen lassen können. Die Vorzugsbehandlung des Südafrikaners sei nur möglich gewesen, weil die Hirslanden-Gruppe im Thurgau den Zuschlag für die Durchführung der Coronaimpfungen erhalten habe. Der Richemont-Präsident ist über ein Firmengeflecht im Besitz der Spitalgruppe.
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Die Hirslanden-Gruppe hat den Tamedia-Zeitungen bestätigt, dass Rupert Zugang zu einer Impfung erhalten habe. «Herr Rupert, der zur Kategorie der Risikopatienten zählt, hat uns aus Gründen der Transparenz in dieser Angelegenheit autorisiert, seine Impfung im Rahmen der Testimpfung zu bestätigen.»
Auch Rupert selbst lässt sich im Artikel zitieren: «Es liegt mir daran, für alle Mitarbeitenden in meinen Unternehmen ein Zeichen zu setzen. Meine Botschaft ist: Nur über die Impfung werden wir es schaffen, aus dieser Krise herauszukommen.»
Im Kanton Thurgau können sich derzeit nur Personen über 75 Jahre oder Menschen «mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko unabhängig vom Alter» impfen lassen. Derzeit sind 2500 Personen oder weniger als 1 Prozent der Bevölkerung geimpft, wie die Staatskanzlei des Kantons auf Anfrage mitteilt.
Der Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin war vor seinem Amtsantritt vergangenen März hauptberuflich als Leiter Public Affairs bei der Hirslanden-Gruppe tätig. In dieser Funktion war er für die politische Lobbyarbeit des Privatspitalnetzwerks zuständig, wie die Tamedia-Zeitungen schreiben. Der Zuschlag für Hirslanden für die Impfzentren im Thurgau sorgte für Kritik. Beim Geschäft sei er in den Ausstand getreten, sagte Martin der «Thurgauer Zeitung». Hirslanden habe das günstigere von zwei Angeboten gemacht.
Politiker äussern sich überwiegend kritisch zum Fall. «Das Vorgehen von Johann Rupert erachte ich als völlig unsensibel», sagt CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. «Vermutlich wäre er auch in seinem Heimatland Südafrika zu einer Impfung gekommen.»
Fast noch dringlicher ist für die Aargauerin jedoch die Frage, ob er sich nach der Einreise in die vorgeschriebene 10-tägige Quarantäne begeben habe. Schliesslich befinde sich Südafrika auf der Quarantäneliste des Bundes. Selbst ein negatives Corona-Testresultat hebt die Pflicht laut dem Bundesamt für Gesundheit nicht auf. Humbel präsidiert die nationalrätliche Gesundheitskommission.
Kein Verständnis zeigt SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen. Das Gesundheitspersonal warte ungeduldig auf die Impfung, auch immer mehr Lehrpersonen würden gerne möglichst bald immunisiert werden. «Wenn sich nun ein Milliardär vor diese Gruppen stellt und sich impfen lässt, löst das enorm viel Unverständnis aus», sagt die Bernerin. Mit Blick auf die Hirslanden Gruppe sehe man, was passiere, wenn wichtige Gesundheitsleistungen an private Akteure ausgelagert würden.
Somit könnten sich offenbar vermögende Leute prioritären Zugang zu Behandlungen verschaffen. Eine der wichtigsten Errungenschaften im Gesundheitssystem der Schweiz sei es, einen gleichberechtigten Zugang für alle zu gewähren. «Dieses Beispiel zeigt, dass dieser Grundsatz wankt und mit Nachdruck verteidigt werden muss.» Wasserfallen ist sieht dieser Woche Präsidentin des Dachverbandes Schweizerischer Patientenstellen.
Kurz und knapp fällt der Kommentar von SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi aus. «Ein weiteres Mal hat das Bundesamt für Gesundheit unter Alain Berset versagt, nun auch bei der Impfstrategie. Solche Beispiele wie der Fall Johann Rupert illustrieren das.» Der Zuger Nationalrat ist Mitglied der Gesundheitskommission.
Das Bundesamt für Gesundheit mochte sich bislang nicht zu möglichen Privilegien für Einzelpersonen äussern, die nicht als besonders gefährdet gelten. In vielen Kantonen werden daher vor allem über 75-jährige Personen gegen Corona geimpft.
Zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen hat der Bund Ende Dezember eine Strategie festgelegt. Darin sind die Zielgruppen klar festgehalten. Für Staatsrechtler Felix Uhlmann lässt sich rechtlich gesehen daraus eine gewisse Verbindlichkeit für die Kantone ableiten. Der Begriff «Empfehlung» bezieht sich in erster Linie auf die Geimpften.
Er bezieht sich dabei auf das Epidemiengesetz. Dort heisst es wörtlich: «Die Kantone fördern Impfungen, indem sie dafür sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind.» Daraus ergäben sich gewisse Pflichten für die Kantone. «Sie können daher nicht einfach nichts machen oder die Impfstrategie völlig konträr auslegen», sagt Uhlmann, der als Professor an der Universität Zürich lehrt.
Was die Privilegien für Einzelpersonen anbelangt, so hält Uhlmann fest: «Das Epidemiengesetz gibt dem Bundesrat in der besonderen Lage weitreichende Kompetenzen.» Das sei etwa daran zu erkennen, dass die Landesregierung die Impfung für gewisse Personen für obligatorisch erklären könne. «So gesehen sollte es dem Bundesrat möglich sein, den Kantonen auch vorzuschreiben, von Privilegien für Einzelpersonen abzusehen», sagt Uhlmann. Eine solche Anordnung wäre weniger einschneidend als das Impfobligatorium und müsste deshalb in der Kompetenz des Bundesrats liegen.
Für die Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle geht es hier um eine Gerechtigkeitsfrage. Die Corona-Impfungen seien ein rationiertes, öffentliches Gut. Die gerechte Verteilung der Impfstoffe sei Aufgabe der Politik und diese müsse die Politik auch wahrnehmen, sagt die Leiterin der Stiftung Dialog Ethik. Im Fall der Corona-Vakzine seien dies die Gesundheitsdirektionen der Kantone, also im Kanton Thurgau Gesundheitsdirektor Urs Martin. Und dies unbenommen von seiner Verbindung mit der Hirslanden Gruppe.
Zudem sei es ein grosser Unterschied, ob ein Ausländer sich hier operieren oder impfen lasse. Werde jemand aus dem Ausland in der Schweiz etwa wegen Krebs behandelt, nehme er wahrscheinlich niemandem einen Platz weg. «Anders bei der Impfung. Hier wird jemand bevorzugt, von dem wir nicht wissen, ob er in die Risikokategorie gehört», sagt Baumann-Hölzle. Wenn dem so wäre, handelte es sich schon deshalb um ein Verletzung der Zugangsgerechtigkeit.
War schon immer so- wird auch weiterhin so bleiben.