Schweiz
Thurgau

Züchter kastrierte über 2000 Ferkel ohne ausreichende Narkose

Thurgauer Züchter kastrierte über 2000 Ferkel ohne ausreichende Narkose

18.02.2019, 13:10
Mehr «Schweiz»
epa07316164 A piglet is seen in its enclosure at the Singapore Zoo, Singapore, 24 January 2019. Ethnic Chinese will usher in the Year of the Pig, according to the Chinese Zodiac, on 05 February 2019.  ...
Ein Ferkel im Singapur-Zoo (Symbolbild).Bild: EPA/EPA

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Thurgauer Schweinezüchters abgewiesen, der seine Ferkel bei der Kastration ungenügend betäubt hatte. Der Kanton wird verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen ergreifen.

Bei einer unangemeldeten Kontrolle des Schweinemastbetriebs des Mannes im Januar 2016 stellte das Veterinäramt des Kantons Thurgau schwere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz fest, wie das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil schreibt.

Das Amt kam zum Schluss, dass in der Zeit vom Dezember 2014 bis im Januar 2016 von den rund 2600 kastrierten Ferkeln gegen 2000 ohne ausreichende Anästhesie kastriert worden seien. Die Kastrationen seien zudem von einer Person vorgenommen worden, die nicht über den notwendigen Sachkundeausweis verfügte.

Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht, sind bereits bei früheren Kontrollen ähnlich gelagerte Mängel festgestellt, aber nicht sanktioniert worden. Dies hat das Veterinäramt erst bei der Nachbearbeitung des Falles festgestellt. Entgegen seiner Ankündigung vor Ort, kündigte das Amt deshalb verwaltungs- und Strafrechtliche Sanktionen an.

Vertrocknete Maus in Ferkelbox

Das Veterinäramt hielt in einer Verfügung vom April 2016 die Verfehlungen des Schweinebauers fest. Zudem ordnete es an, dass die Kastrationen zukünftig durch den Züchter selbst oder eine dazu berechtigte Person durchzuführen seien. Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau wies einen Rekurs des Mannes ab.

Kein Erfolg war auch den Beschwerden des Schweinezüchters vor dem Verwaltungsgericht und vor dem Bundesgericht beschieden. Die Lausanner Richter haben alle Rügen des Mannes abgewiesen. Sie haben unter anderem festgehalten, die Vorinstanz habe den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt.

Für die Bestimmung der Zahl der ohne genügende Betäubung kastrierten Ferkel stützten sich die Vorinstanzen auf einen Zähler am Narkosegerät. Das war gemäss Bundesgericht zulässig. Der Zähler wies weniger als einen Viertel der tatsächlich durchgeführten Kastrationen auf, wie das Gericht schreibt.

Das Gerät war ausserdem derart verschmutzt, dass das Display zunächst gereinigt werden musste. Zudem waren in den Behältern, in denen die Ferkel vor und nach der Kastration aufbewahrt wurden, Kartonteile und eine tote vertrocknete Maus gefunden worden. (Urteil 2C_307/2018 vom 29.01.2019) (sda)

Schwein gehabt: Dutzende Ferkel wurden vor Feuer gerettet

Video: watson
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
20 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Mokka Sofi Scout
18.02.2019 13:52registriert Februar 2014
„... sind bereits bei früheren Kontrollen ähnlich gelagerte Mängel festgestellt, aber nicht sanktioniert worden.“
Wozu um Himmelswillen gibt es denn überhaupt solche Kontrollen? Oder ist das einfach ein Thurgauer-Problem, dass jeder Landwirt biz schalten und walten kann wie er grad Lust hat?
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
öpfeli
18.02.2019 13:58registriert April 2014
Und warum in aller Welt werden Mängel nicht sanktioniert?!
Ja, da kann die Schweiz noch so ein "strenges" Tierschutzgesetz haben, wenn man die Augen vor Mängel verschliesst, nützt auch das beste Gesetz nichts 😒
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
Töfflifahrer
18.02.2019 13:56registriert August 2015
Müsste den nicht eher die Erlaubniss der Arbeit mit Tieren entzogen werden?
Ich weiss kann einem Berufsverbot gleichkommen, aber was nützt denn sonst!
00
Melden
Zum Kommentar
20
Die Espresso-Königin über steigende Preise und den Schweizer Café Crème
Cristina Scocchia, Geschäftsführerin der italienischen Kaffeefirma Illy aus Triest, verrät, wie sie in der Schweiz zulegen will, wie es sich in einer Familienfirma arbeitet - und erklärt ihren Migros-Deal.

Sie ist eine von weniger als 4 Prozent weiblicher CEOs in Italien: Cristina Scocchia leitet seit 2022 die Traditionsfirma Illy, bekannt für den gemahlenen Kaffee in silbernen Dosen mit rotem Logo. Die Spezialität: der Espresso. Im Telefoninterview spricht die 50-Jährige über ihre Vision für die Zukunft des Familienunternehmens mit Sitz in Triest, die Rolle von Starbucks und Nespresso für die Branche und ihre eigene Kaffeevorliebe, mit der sie überrascht.

Zur Story