In Wassen im Kanton Uri kam es zu einem kuriosen Ausgang der Gemeinderatswahlen. Obwohl sich zwei Personen für die Wahl nicht aufstellen liessen, wurden sie gewählt.
Die Wahl der zwei neuen Gemeinderäte am Sonntag war bereits der zweite Versuch, die Sitze neu zu besetzen. Grund dafür ist, dass es am 22. September niemand zum absoluten Mehr geschafft hatte. Dieses würde 26 Stimmen bedeuten. Beim zweiten Wahlgang am Sonntag reichte die einfache Mehrheit für einen Sieg.
Gewonnen haben Felix Baumann-Baumann mit 24 Stimmen und Andreas Baumann-Zurfluh mit 13 Stimmen. Die beiden Gewinner wurden gemäss dem «Boten» vom Gemeindepräsidenten von Wassen telefonisch informiert.
Andreas Baumann-Zurfluh sagte dazu auf Anfrage von 20 Minuten: «Ich wollte gar nicht in den Gemeinderat. Ich bin Bauer und muss arbeiten und habe keine Zeit für lange Sitzungen.» Er sei ausserdem Vorstandsmitglied des Urner Bauernverbandes, Vizekommandant der Feuerwehr und Kassier der Alpgenossenschaft.
Schon im Vorfeld, als sich ein möglicher Gewinn abzeichnete, meinte Andreas Baumann-Zurfluh zu einem Kollegen, der in zu wählen gedenke: «Wenn du mich wählst, kannst du gleich mein Amt als Kassier in der Alpgenossenschaft übernehmen, du hüärä Schnurri!»
Es ist zurzeit unklar, ob er das Amt antreten wird. «Das muss ich zuerst mit meiner Familie besprechen», meint Baumann-Zurfluh. Bei einem nicht zu grossen Aufwand könne er sich den Antritt des Amtes vorstellen.
Baumann-Zurfluh sieht als Grund für den Wahlausgang seine Beizenbesuche: «Ich bin nicht jemand, der zu Hause sitzt und Fernsehen schaut. Ich gehe in die Beiz und diskutiere mit den Leuten. Dort sage ich halt meine Meinung. Vielleicht wurde ich deswegen gewählt.» Ob dies wirklich der Grund ist, wisse er aber nicht.
Ab Montag haben die zwei Gewinner zehn Tage Zeit, um sich für oder gegen das Amt zu entscheiden. Bei einer Ablehnung wird jedoch eine gute Erklärung benötigt, da im Kanton Uri Amtszwang vorliegt. Bei einer Weigerung droht eine Busse von 5000 Franken. Man könne sich praktisch nur mit einem Wegzug in eine andere Gemeinde dem Amtsantritt entziehen. Das Amt verweigern können Gewählte über 65 Jahre und Personen, die schon Amtsträger sind oder bereits zwei Amtsperioden geleistet haben. (kek)