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Urner Jäger sollen Schneehühner und -hasen künftig verschonen

Urner Jäger sollen Schneehühner und -hasen künftig verschonen

07.09.2022, 09:5507.09.2022, 09:55
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Im Tessin starb ein 51-jähriger Jäger durch einen Schuss, den ein anderer Jäger abgefeuert hatte. (Symbolbild)
Bild: TI-PRESS

Im Kanton Uri soll Schluss sein mit Schüssen auf Schneehühner und Schneehasen. Der Regierungsrat will die beiden Arten nicht mehr bejagen lassen, da ihr Lebensraum infolge der Klimaveränderungen immer kleiner wird.

Die Urner Regierung lässt die Jagdverordnung teilrevidieren und regelt dabei unter anderem die Patente neu, wie den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen ist, die am Mittwoch publiziert wurden. So wird bei der Niederwildjagd die Jagd auf Schneehühner und Schneehasen nicht mehr aufgeführt.

Im Gegensatz zur Mehrheit der vorbereitenden Begleitkommission beantrage die Regierung, die beiden Arten künftig am Leben zu lassen, da ihr Hauptlebensraum aufgrund des Klimawandels immer kleiner werde.. Eine Bejagung aus Regulationsgründen sei nicht notwendig und lasse sich aus jagdlicher Sicht in erster Linie mit dem Jagderlebnis und der Trophäe rechtfertigen.

Die Regierung will diese Einschränkung aber bei den Patentgebühren berücksichtigen. So soll deswegen bei der Niederwildjagd, anders als bei den anderen Patentarten, die Teuerung von 8 Prozent nicht aufgerechnet werden.

Leinenpflicht für Hunde

Nicht nur Schneehühner und -hasen dürfen im Kanton Uri auf mehr Ruhe hoffen: Auch Jungwildtiere will die Regierung zusätzlich schützen, indem neu im Wald und in Waldrandgebieten eine zeitlich befristete allgemeine Leinenpflicht für Hunde während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis zum 31. Juli eingeführt werden soll.

Für Waidmänner und -frauen will die Regierung den Zugang zur Jagd lockern. So müssen ausländische Staatsangehörige nicht mehr zehn Jahre im Kanton Uri Wohnsitz haben, bevor sie jagen gehen dürfen. Auch den Treffsicherheitsnachweis müssen Jägerinnen und Jäger nicht mehr mit ihrer auf der Jagd eingesetzten, sondern einfach mit einer jagdtauglichen Waffe erbringen.

Die Vernehmlassung dauert bist am 30. November 2022. (aeg/sda)

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