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Walliser stösst Nebenbuhler vom Berg – Bundesgericht bestätigt, das war Mord

Walliser stösst Nebenbuhler vom Berg – Bundesgericht bestätigt, das war Mord

05.09.2018, 12:0105.09.2018, 12:28
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines 33-jährigen Mannes abgewiesen, der im Jahr 2013 seinen Rivalen von einer Klippe im Kanton Wallis stiess. Seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren wegen Mordes und Drohung ist somit rechtskräftig.

Was wie ein Bergroman tönt, ist bittere Realität. Der Verurteilte stiess das Opfer 120 Meter in die Tiefe. Die Leiche wurde unterhalb der Klippe bei der Kapelle von Pontis VS gefunden. Das Drama war die Folge einer Auseinandersetzung von zwei Männern, die um die gleiche Frau buhlten.

Die Leiche wurde unterhalb der Klippe bei der Kapelle von Pontis VS gefunden.

Der Beschwerdeführer machte vor dem Bundesgericht eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend. Das Kantonsgericht Wallis hatte den Antrag abgewiesen einen Zeugen zu befragen. Dieser sollte belegen, dass das Opfer Suizid begangen hatte.

Geschehnisse der Geliebten erzählt

In einem am Mittwoch publizierten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass das Kantonsgericht die Zeugenbefragung durfte ohne in Willkür zu verfallen.

Weiter schreiben die Lausanner Richter in ihren Erwägungen, die Vorinstanz habe die Aussagen einer Freundin des Beschwerdeführers nicht willkürlich gewürdigt. Nach dem Mord hatte der Täter die Geschehnisse seiner Geliebten und deren Freundin erzählt. Letztere hatte gemäss Bundesgericht keinen Grund den Beschwerdeführer zu belasten. (whr/sda)

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