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Waldbrandgefahr im Kanton Zürich auf «erheblich» erhöht

Waldbrandgefahr im Kanton Zürich auf «erheblich» erhöht

16.06.2023, 07:5616.06.2023, 07:56

Nach der anhaltenden Trockenheit wird die Waldbrandgefahr im Kanton Zürich als «erheblich» eingestuft. Die Gefahrenstufe ist auf 3 erhöht worden.

ARCHIVBILD ZUM SDA-TEXT UEBER DIE SCHAEDIGUNG DER MITTELEUROPAEISCHEN WAELDER DURCH DEN HITZESOMMER 2018, AM DONNERSTAG, 16. JULI 2020 - Ein Baum wurde zum faellen mit einer gelben Markierung versehen ...
Es ist trocken im Kanton Zürich (Archivbild)Bild: keystone

Mit der Heraufstufung auf «erhebliche Gefahr» sind noch keine Massnahmen oder Verbote verbunden. Sie ist aber mit einer Mahnung zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald, in Waldesnähe und im Freien verbunden.

Der Kanton Zürich erinnert auf seiner Website an die allgemeinen Verhaltensregeln, wonach im Wald in und Waldesnähe kein brennendes oder glühendes Material weggeworfen werden soll. Zudem sollen Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfacht, dann laufend überwacht und am Ende mit Wasser vollständig gelöscht werden.

Bei erheblicher Brandgefahr könnten brennende Streichhölzer oder Funkenflug eines Grillfeuers zu einem Brand führen heisst es auf der Website des Bundesamtes für Umwelt (Bafu). Und anders als bei «mässiger Gefahr (Gefahrenstufe 2)» liessen sich Waldbrände bei Stufe 3 in der Regel nicht mehr leicht löschen, sondern nur mit modernen Geräten und Fachpersonal.

In Zürichs Nachbarkanton Schaffhausen gilt gemäss einer Übersicht des Bafu seit elf Tagen ebenfalls Gefahrenstufe 3. In den weiteren angrenzenden Kantonen Aargau, Zug, Schwyz, St. Gallen und Thurgau wird derzeit hingegen von einer «mässigen Gefahr» ausgegangen.

Dies könnte sich aber demnächst ändern. So haben am Mittwoch und Donnerstag auch die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt auf die Gefahrenstufe 3 gewechselt. Dies mit dem Verweis, dass seit den letzten flächendeckenden Niederschlägen ein Monat vergangen sei und in den kommenden Tagen nur vereinzelte Gewitter zu erwarten seien. Eine Entschärfung der Waldbrandgefahr sei daher nicht absehbar. (sda)

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