13.12.2022, 11:2613.12.2022, 13:04
Blind unterwegs: Der Kantonspolizei St.Gallen gingen zwischen Montag- und Dienstagmorgen drei Autofahrer und ein Lieferwagenlenker ins Netz, die es mit dem Freikratzen der Frontscheibe nicht so genau genommen hatten. Sie wurden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Wie wenig die Lenker wirklich sahen, zeigen diese Bilder:
Kein Durchblick in Buchs:
Mattscheibe in Schmerikon:
Riesenrand in Rapperswil-Jona:
Ein Guckloch in Gommiswald:
Die Kapo St. Gallen erinnert an folgende Richtlinien:
- Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden.
- Auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern muss allfälliger Schnee und Eis entfernt.
- Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden.
- Motorhaube und Fahrzeugdach müssen ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden – damit weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr gebracht werden.
So könne auch eine Anzeige verhindert werden. (mlu)
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Video: watson
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Expertentipp an solche Guckloch Kratzer: giesst kochend heisses Wasser darauf, dann müsst ihr nix mehr kratzen 🙃