Stadler hat für Mitarbeitende im Werk Altenrhein SG Kurzarbeit beantragt. Betroffen sind 119 Angestellte des Zugbauers. Die Massnahme soll temporär sein.
Das Stadler-Werk in Altenrhein.
Hintergrund für den Antrag ist das schwere Unwetter vom Juni 2024 im Wallis, wie Stadler am Freitag mitteilte. Das Werk von Aluminium-Zulieferer Constellium sei damals durch Überschwemmungen schwer getroffen worden. Für Stadler bedeute dies Lieferverzögerungen.
Von 1200 Tonnen im Wallis eingelagerten Aluminium-Profilen seien 800 beschädigt und müssten eingeschmolzen werden, heisst es weiter. Stadler rechnet damit, dass die Produktion frühestens Ende Oktober wieder hochgefahren werden kann. Auswirkungen des Engpasses auf laufende Aufträge würden geprüft.
Stadler beschäftigt in den Werken Altenrhein und St. Margarethen 1700 Mitarbeitende. Schweizweit sind es 5300, weltweit 14'500. (sda)
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Weniger Solarstrom aus den Alpen, rechtsextreme Verbindungen der Jungen SVP und gestrichene Sendungen von SRF Kultur: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Der Energiekonzern Axpo hat die Prognosen zur Stromproduktion von alpinen Solaranlagen deutlich nach unten geschraubt. Statt mit zwei Terawattstunden rechnet Axpo kurzfristig noch mit einem Viertel der angestrebten Menge, wie die «SonntagsZeitung» einer neuen Schätzung entnahm. Die langfristige Produktionsprognose reduzierte der Konzern demnach gar um den Faktor 10. Das sei nicht einmal die Hälfte dessen, was sich die Politik bereits für 2030 versprochen habe. Grund seien in erster Linie die höheren Baukosten im hochalpinen Gelände. Energieminister Albert Rösti kenne das Problem. Doch wolle er weiterhin auf die alpine Solarkraft setzen. «Jede Anlage, die gebaut wird, leistet einen Beitrag», sagte er.
Aber sicher nicht für eine Gesunde Firma, um deren Gewinn sicherzustellen…
Aber der Korrektheit halber:
Stadler ruft nicht nach dem Staat…!
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung. Die Prämie zahlen Arbeitgeber- und nehmer via Lohnabzug. Es ist also nicht der Staat, der hier Risiken übernimmt. Sondern eine Versicherung.
Und wenn Stadler die Bedingungen für Kurzarbeit erfüllt, darf die Leistung selbstverständlich nicht verweigert werden. Dass wäre eine sehr gefährliche Entwicklung!
Aber man darf durchaus darüber diskutieren, diese „AGB“ anzupassen…