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Wirtschaft

Stadler beantragt Kurzarbeit für 119 Angestellte

Wegen Unwettern: Stadler beantragt Kurzarbeit für 119 Angestellte

Stadler hat für Mitarbeitende im Werk Altenrhein SG Kurzarbeit beantragt. Betroffen sind 119 Angestellte des Zugbauers. Die Massnahme soll temporär sein.
11.10.2024, 08:33
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Altenrhein
Das Stadler-Werk in Altenrhein.

Hintergrund für den Antrag ist das schwere Unwetter vom Juni 2024 im Wallis, wie Stadler am Freitag mitteilte. Das Werk von Aluminium-Zulieferer Constellium sei damals durch Überschwemmungen schwer getroffen worden. Für Stadler bedeute dies Lieferverzögerungen.

Von 1200 Tonnen im Wallis eingelagerten Aluminium-Profilen seien 800 beschädigt und müssten eingeschmolzen werden, heisst es weiter. Stadler rechnet damit, dass die Produktion frühestens Ende Oktober wieder hochgefahren werden kann. Auswirkungen des Engpasses auf laufende Aufträge würden geprüft.

Stadler beschäftigt in den Werken Altenrhein und St. Margarethen 1700 Mitarbeitende. Schweizweit sind es 5300, weltweit 14'500. (sda)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Rethinking
11.10.2024 11:25registriert Oktober 2018
Nach meinem Verständnis ist Kurzarbeit da, damit eine Firma nicht hops geht…

Aber sicher nicht für eine Gesunde Firma, um deren Gewinn sicherzustellen…
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NoRepFly
11.10.2024 09:30registriert März 2019
Jaja, der Staat soll helfen. Aber wenns mit der Erbschaftssteuer mal nicht so pässlet, gleich mit der Auswanderung drohen...
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PhilippS
11.10.2024 13:56registriert September 2016
Die Begründung von Stadler scheint mir, wie vielen hier, auch etwas fadenscheinig und doppelzüngig.

Aber der Korrektheit halber:
Stadler ruft nicht nach dem Staat…!

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung. Die Prämie zahlen Arbeitgeber- und nehmer via Lohnabzug. Es ist also nicht der Staat, der hier Risiken übernimmt. Sondern eine Versicherung.

Und wenn Stadler die Bedingungen für Kurzarbeit erfüllt, darf die Leistung selbstverständlich nicht verweigert werden. Dass wäre eine sehr gefährliche Entwicklung!

Aber man darf durchaus darüber diskutieren, diese „AGB“ anzupassen…
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