In Luzern dürfen alle Selbstbedienungsläden länger offen sein
Alle kleinen Selbstbedienungsgeschäfte, nicht nur Hofläden, sollen im Kanton Luzern von längeren Ladenöffnungszeiten profitieren. Der Kantonsrat ist am Montag in dieser Frage mit 62 zu 53 Stimmen dem Regierungsrat gefolgt.
Das Parlament behandelte in erster Lesung eine Teilrevision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes. Der Regierungsrat beantragte in dieser, für alle unbedienten Geschäfte von einer Grösse bis 30 Quadratmeter die Öffnungszeiten zu liberalisieren. Sie sollen jeden Tag von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen.
Entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission, beschränkte der Kantonsrat diese Liberalisierung nicht auf Hofläden. In der Debatte standen sich die liberalisierungsfreundlichen Fraktionen Mitte, FDP und GLP der «unheiligen Allianz» von SVP, SP und der Mehrheit der Grünen gegenüber. In der Gesamtabstimmung nach erster Lesung wurde die Gesetzesrevision mit 63 zu 52 Stimmen gutgeheissen.
«Landwirtschaft stärken»
Thomas Alois Hodel (SVP) forderte, nur für Hofläden die Öffnungszeiten zu verlängern. Diese Lösung stärke die heimische Landwirtschaft und den Detailhandel, sagte er.
Für SP und Grüne sind grosszügigerer Öffnungszeiten für Hofläden unproblematisch, weil sie von der Bauernfamilie selbst betrieben werden. Simone Brunner (SP) sagte, nur wegen den Hofläden dürfe aber nicht der «Liberalisierungsturbo» gestartet werden.
Nach Angaben von Brunner besteht gar kein Bedürfnis nach den anderen Selbstbedienungsläden. Hofläden seien für die Landwirte aber ein wichtiger Nebenerwerb und ermöglichten soziale Kontakte, sagte sie.
Totale Liberalisierung gescheitert
Roman Bolliger (Grüne) erklärte, dass die Nacht- und Sonntagsarbeit in Selbstbedienungsläden nicht attraktiv sei. Dem widersprach Urs Brücker (GLP). Selbstbedienungsläden zeichneten sich gerade dadurch aus, dass sie auch ohne Personal funktionieren könnten. Sein Antrag, die Öffnungszeiten für Selbstbedienungsläden ganz zu liberalisieren, scheiterte aber mit 83 zu 30 Stimmen.
Christian Meister (Mitte) trat für die Liberalisierung der Öffnungszeiten sowohl von Hofläden als auch von anderen Selbstbedienungsläden ein. Hofläden dürften nicht bevorteilt werden, zumal sie auch ausserhalb des Hofes in Dörfern oder Städten stehen dürften.
Hofläden nur von begrenztem Nutzen
André Marti (FDP) prognostizierte Abgrenzungsprobleme, wenn zwischen Hofläden und anderen Selbstbedienungsläden unterschieden werden müsse. Ferdinand Zehnder (Mitte) sagte, ein Hofladen bringe für denjenigen, der am Sonntag etwas benötige, nichts.
Marcel Budmiger (SP) warnte dagegen, dass ein grosser Liberalisierungsschritt «Tür und Tor für eine Aushöhlung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes» öffne. So könnte ein grosser Detailhändler ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten einen Teil seines Ladens als Selbstbedienungsladen betreiben.
Regierungsrätin Ylfete Fanaj (SP) sagte dagegen, werde die Liberalisierung auf die Hofläden beschränkt, profitierten andere. Sie nannte den Online-Handel und die Läden im Luzerner Bahnhof.
Schnellladestationen verzögern zweite Lesung
Ein grosser Diskussionspunkt war ferner, ob weiterhin nur noch traditionelle Tankstellen oder auch Schnellladestationen einen Shop mit liberalen Öffnungszeiten sollen betreiben können. Eine Gleichstellung der Schnellladestationen mit Tankstellen sei nur schwierig umzusetzen, sagte Regierungsrätin Fanaj.
Ein Argument gegen die Ausweitung auf Schnellladestationen war ferner, dass es bei der aktuellen Gesetzesvorlage nicht um die Förderung der Elektromobilität gehe. Die Mehrheit überzeugte dies aber nicht, und der Rat beschloss mit 63 zu 50 Stimmen auch für Shops an Schnellladestationen liberale Öffnungszeiten.
Der Regierungsrat muss die Details zu den Schnellladestationen in einer Verordnung lösen. Weil deren Ausarbeitung eine gewisse Zeit benötigt und dazu auch eine Vernehmlassung durchgeführt werden könnte, dürften sich die zweite Lesung und das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern. (sda)
