Die zunehmende Mobilität der Bevölkerung hat ihren Preis: Um Staus, Lärm und Abgase zu vermindern, will der Bundesrat auch in den kommenden Jahren in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Die Projekte schlagen kurzfristig nicht auf das Portemonnaie der Autofahrenden.
Für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen beantragt der Bundesrat für die Jahre 2024 bis 2027 einen Zahlungsrahmen in Höhe von 8,787 Milliarden Franken. Dazu kommen fünf konkrete Ausbauprojekte im Umfang von 4,354 Milliarden Franken. Verkehrsprojekte in den Agglomerationen sollen mit weiteren 1,580 Milliarden Franken unterstützt werden.
Diese Investitionsprogramme hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet. Laut Jürg Röthlisberger, Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra), reichen die bessere Nutzung und ein optimiertes Verkehrsmanagement nicht, um die Kapazitäten zu erhöhen. «Wir müssen punktuell ausbauen», sagte er vor den Medien in Bern.
Handelt der Bund nicht, droht laut Experten ein Verkehrskollaps. Gemäss den aktuellen Prognosen des Bundes würde es bei ausbleibenden Massnahmen langfristig auf fast 170 Kilometern des Nationalstrassennetzes jeden Tag stundenlange Staus oder stockenden Verkehr geben.
Um dies zu verhindern, sind Dutzende Ausbauprojekte hängig. Das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (Step Nationalstrassen) enthält auf lange Sicht hinaus Projekte mit einem Investitionsvolumen von fast 35 Milliarden Franken.
Im laufenden Jahr wird das Parlament erst einmal über ein 13,1-Milliarden-Franken-Paket entscheiden. 8,8 Milliarden sind für die ständige und teure Instandhaltung über vier Jahre verteilt vorgesehen. Diese Arbeiten dienen laut Bundesrat der Verkehrssicherheit. Zudem gewährleisten sie, dass Tunnel, Brücken und Beläge saniert werden können.
4,3 Milliarden Franken sind für fünf Ausbauprojekte reserviert. Dabei handelt es sich um den Ausbau der Autobahnabschnitte Wankdorf-Schönbühl und Schönbühl-Kirchberg im Kanton Bern, die dritte Röhre Rosenbergtunnel in St. Gallen, den Rheintunnel in Basel und die zweite Röhre Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen. Diese Projekte werden voraussichtlich in den nächsten vier Jahren baureif sein.
Anderen Projekten wie der Umfahrung Winterthur oder der Westumfahrung Zürich fehlt es noch an der nötigen Reife. Sie dürften bei künftigen Ausbauschritten berücksichtigt werden. Das Astra priorisiert die Gesuche der verschiedenen Regionen laufend.
Um die Verkehrssituation rund um die grossen Städte zu verbessern, stellt der Bundesrat im Rahmen der vierten Generation der Agglomerationsprogramme weitere 1,6 Milliarden Franken als Bundesbeitrag zur Verfügung. Das sind 285 Millionen Franken mehr als der in der Vernehmlassung vorgeschlagene Betrag. Grund dafür sind der Ausgleich der Teuerung und mehrere zusätzliche Projekte, die berücksichtigt werden sollen.
Unter anderem will der Bundesrat mit den Agglomerationsprogrammen den Ausbau der Glattalbahn im Kanton Zürich und die Ostumfahrung von Suhr im Kanton Aargau mit Bundesgeldern unterstützen. Insgesamt sollen 32 Agglomerationen zum Zug kommen. Der Bund beteiligt sich mit Beiträgen zwischen 30 und 45 Prozent.
Laut Ulrich Seewer, Vizedirektor des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), geht es dabei nicht nur um Verkehrs-, sondern auch um Siedlungsmassnahmen: «Die Infrastruktur muss fit sein, um Wachstum zu ermöglichen.»
Finanziert werden sollen alle Projekte aus dem bundeseigenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Rein fliessen dort unter anderem die Einnahmen des Mineralölsteuerzuschlags, der Autobahnvignette und der Automobilsteuer.
Die Ausbauprojekte schlagen zumindest in naher Zukunft nicht auf das Portemonnaie der Autofahrenden. Der Fonds sei bis 2030 gut gefüllt, sagte Röthlisberger. Mit Mehrausgaben rechnen müssten mittel- und langfristig nur Besitzerinnen und Besitzer von Elektrofahrzeugen. Der Bund plane eine kilometerabhängige Abgabe. Wann diese eingeführt werde, sei noch nicht klar.
Mehrere Verbände haben am Mittwoch die vom Bundesrat vorgestellten Milliarden-Investitionen in den Strassenverkehr kritisiert - und bereits mit einem Referendum gedroht. Unter dem fakultativen Referendum steht indes nur der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023.
(aeg/sda)
Versprochen wurde uns dies ja bei jeder Abstimmung, welche eine Abgabenerhöhung zuf Folge hatte. So in den 90er als der Bundesrat versprach, wenn wir einer Erhöhung von 20 Rp/lt. zustimmen würden bekommt der ÖV 10 Rp und mit den anderen 10 Rp würde das Autobahnnetz fertig gestellt, was bis heute, 30 Jahre später nicht erfüllt wurde. Zudem haben sie auf die neuen Steuern gleich noch 2Rp WUST/MWST draufgehauen