Konsumentenschutz will Süsses aus der Quengelzone verbannen
Sie werden auch Quengelwaren genannt: Die kleinen Snack-Packungen, die direkt im Kassenbereich ausgestellt sind und wartende Kundinnen und Kunden zu einem Spontankauf – sogenannte Impulskäufe – animieren sollen. Doch fast immer handelt es sich hier um Süssigkeiten, wie der Westschweizer Konsumentenschutz Fédération Romande des Consommateurs (FRC) in einer Untersuchung aufgedeckt hat. Insgesamt 2272 Produkte an über 300 Kassen in 30 Läden wurden dabei geprüft, berichtet SRF.
Bundesweite Regel gefordert
Die Produkte in der Quengelzone sind oftmals auf Kinder ausgerichtet – laut der Untersuchung 22 Prozent der Waren. Daher kommt auch der Begriff Quengelzone: Kinder werden dazu verleitet, ihre Eltern zum Kauf zu überreden. Ausserdem kosten die kleinen Portionen mehr als die Pendants in den Regalen – teilweise mehr als das Doppelte.
Dieser Umstand und die Tatsache, dass Fettleibigkeit und Übergewicht in unserer Gesellschaft ein Problem sind, bewegten die FRC dazu, eine nationale Regelung zu fordern. Statt ungesunder Süssigkeiten schlägt sie Produkte wie Nüsse, Trockenfrüchte, Wasser oder ungezuckerte Getränke vor. Auch praktische saisonale Produkte wären eine Option.
Auf Anfrage des Westschweizer Senders RTS geben Migros, Coop, Denner, Aldi und Lidl an, dass sie offen für die Idee seien. Ausserdem würden sie in dieser Zone bereits gesunde Alternativen anbieten. (vro)
