Für ihre Analyse hat die Stiftung die Nachhaltigkeitsberichte von 140 börsenkotierten Schweizer Unternehmen untersucht, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erstmals einen solchen Bericht erstellen mussten. Gemäss dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht hat nur die Hälfte dieser Unternehmen ihren Bericht nach einem international anerkannten Standard (GRI, SASB oder ESRS) erstellt.
46 der Unternehmen orientierten sich an einem dieser Standards, setzten ihn aber nur teilweise um. Und 19 Unternehmen erwähnten in ihren Berichten überhaupt kein Regelwerk.
Laut Ethos ist die Einhaltung eines anerkannten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein wesentliches Qualitätsmerkmal, da es die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen ermöglicht. Kritisiert wird auch die seltene Prüfung des Berichts durch eine Revisionsgesellschaft.
Lücken fand die Stiftung auch bei den CO₂-Angaben. So publizierten nur 44 Prozent der untersuchten Unternehmen Angaben zu den Treibhausgasemissionen in der Lieferkette. Über die CO₂-Emissionen, die bei der Nutzung ihrer Produkte oder Dienstleistungen entstehen, berichteten nur 15 Prozent der Unternehmen.
Schliesslich sind auch die Personaldaten unvollständig. So veröffentlichten zwar zwei Drittel der Unternehmen ihre Fluktuationsrate, aber nur ein Viertel machte Angaben zu freiwilligen Abgängen. Die höchsten Quoten weisen GAM Holding (18%) und Dätwyler (19%) auf. Die niedrigsten Raten haben Roche (4,6%) und Skan (4,8%).
Die betroffenen Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Aktionären die Nachhaltigkeitsberichte vorzulegen. An den Generalversammlungen haben 40 Prozent dieser Unternehmen jedoch nur eine konsultative Abstimmung durchgeführt. Dies ist laut Ethos klar ungenügend und nicht im Einklang mit einer guten Corporate Governance.
Der Bundesrat will die Berichterstattungspflicht auf alle börsenkotierten Unternehmen und Privatunternehmen ab einer gewissen Grösse ausweiten und eine Validierung des Berichts durch eine externe Revisionsstelle vorschreiben. Die Stiftung begrüsst diese Änderung.
Sie schlägt zudem vor, dass eine Ablehnung des Berichts auf dem Bericht vermerkt werden muss. Zudem soll der Verwaltungsrat verpflichtet werden, bei einer Ablehnung den Dialog mit den wichtigsten Aktionären aufzunehmen. (sda/awp)