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SBB denken über Entschädigung für Pendler nach

ARCHIVBILD ZUM SBB-FAHRPLANWECHSEL --- Pendler steigen am 29. September 2009 abends im Bahnhof Museumsstrasse im Hauptbahnhof Zuerich in eine S-Bahn ein. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Pendler sollen bei groben Verspätungen und Zugausfällen entschädigt werden. Bild: KEYSTONE

«In gravierenden Fällen der volle Preis»: SBB denken über Entschädigung für Pendler nach

Bundesbahnen planen bei Zugausfällen, den Preis zurückzuerstatten – nicht ganz freiwillig.
22.01.2019, 03:47
BENJAMIN WEINMANN UND SVEN ALTERMATT / ch media
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Sie sind der grösste Ärger der Pendler: verspätete Züge. Sich über die SBB aufzuregen, gehört mindestens so sehr zur Schweiz wie das Jodeln oder der Hackbraten. Die Tradition lebte zuletzt im Herbst auf, als sich Streckenunterbrüche und Zugausfälle überdurchschnittlich häuften. Besonders in den sozialen Medien liessen enervierte Zugpassagiere ihrem Ärger freien Lauf. Und das, obwohl die Bundesbahnen laut eigenen Angaben die «pünktlichste Bahn Europas» sind.

ZUM KADERLOHNBERICHT DES BUNDESRATS UND DEN BESTVERDIENER ANDREAS MEYER STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Andreas Meyer, CEO SBB, spricht anlaesslich der Bilanzmedienkonferenz de ...
Andreas MeyerBild: KEYSTONE

Im Gespräch mit der Redaktion CH Media sagt SBB-Chef Andreas Meyer, die Verschlechterung der Pünktlichkeitsquote sei auf eine Vielzahl kleinerer und grösserer Ursachen zurückzuführen. Dazu gehöre auch das Fehlen der bestellten Bombardier-Züge, da Rollmaterial ein knappes Gut ist. Gleichzeitig, so Meyer, hätten die SBB auf dem Bahnnetz noch nie so viele Unterhaltsarbeiten gemacht wie im vergangenen Jahr. Hinzu seien Ausbauten gekommen.

Auch GA-Besitzer entschädigen

Doch die Zahlen sprechen Klartext: Lag die Drei-Minuten-Pünktlichkeit beim Fernverkehr 2017 noch bei 87,4 Prozent, so sank sie im vergangenen Fahrplanjahr auf 86 Prozent. Das mag im Europa-Vergleich noch immer Spitzenklasse sein – im Alltag bleibt der Frust beim Warten auf dem Perron

Dieser Frust könnte mit einer angemessenen Entschädigung gebändigt werden. Doch heute erhalten SBB-Kunden ab einer Verspätung von einer Stunde bloss einen Kaffee-Bon. «Dafür schäme ich mich manchmal fast», sagt Meyer. Im Fernverkehr gibt es den Sorry-Railcheck über gerade mal 10 (2. Klasse) und 15 Franken (1. Klasse). Deshalb arbeite man daran, dass verspätete Passagiere künftig mehr als nur einen kleinen Gutschein als Wiedergutmachung erhalten.

«Ab einer gewissen Verspätung könnten etwa 50 Prozent zurückerstattet werden, in gravierenden Fällen sogar der volle Preis», kündigt der SBB-Chef an. Damit geht Meyer weiter als andere Vertreter des öffentlichen Verkehrs, die höchstens die Hälfte des Ticketpreises rückerstatten wollen, wie Branchenkenner wissen.

Und wie will das Unternehmen sicherstellen, dass auch Besitzer von Generalabonnementen (GA) und anderen Abonnementen entschädigt werden? «Da wird uns die Digitalisierung helfen, etwa eine Smartphone-App», sagt Meyer. «Damit wird man zuverlässig feststellen können, wer mit welchem Zug gefahren ist.» Zentral sei dabei, dass die SBB die Datenschutzbestimmungen strikt einhalten würden, um nicht das Vertrauen der Kunden aufs Spiel zu setzen

Neubau am Basler Bahnhof SBB:

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Neubau am Basler Bahnhof SBB
Der Basler Bahnhof SBB bekommt bahnseits ein neues Gesicht: Das grosse alte Postgebäude quer über alle Zufahrtsgeleise wird neu gebaut mit drei Hochhäusern an den Strassen daneben.
quelle: zvg
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Druck aus dem Bundeshaus

Warum nehmen sich die SBB ausgerechnet jetzt dieses Themas an? Meyer betont, man verfolge diese Pläne ungeachtet der Politik. Tatsächlich aber diskutiert das Parlament schon seit Jahren über eine faire Ticketpreis-Entschädigung. Im vergangenen Herbst einigten sich die beiden Kammern auf einen neuen Passus im Personenbeförderungsgesetz: Entschädigungen sollen zur Pflicht werden. Verspätet sich ein Zug massiv oder fällt ganz aus, müssen Bahnunternehmen künftig eine Entschädigung zahlen. Wann und unter welchen Umständen die Reisenden eine solche erhalten werden, ist noch unklar. Die Details überlässt das Parlament nämlich dem Bundesrat – es mochte sich entgegen dessen Wunsch nicht auf eine genaue gesetzliche Regelung festlegen.

Bundesraetin Simonetta Sommaruga aeussert sich zur Departementsverteilung im Bundesrat, am Montag, 10. Dezember 2018, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Simonetta SommarugaBild: KEYSTONE

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) arbeitet derzeit an einer Verordnung, in der die Details geregelt werden. Reisende müssen sich noch gedulden, bis sie von der neuen Regelung profitieren können: Ziel sei es, die Verordnung dieses Jahr in die Vernehmlassung zu schicken und dann Mitte 2022 in Kraft zu setzen, erklärt ein BAV-Sprecher auf Anfrage. Das zuständige Verkehrsdepartement wird seit Anfang Januar von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga geführt. Als frühere Präsidentin des Konsumentenschutzes werde sie eine faire Regelung für Bahnreisende vorschlagen, sind Beobachter überzeugt. Umstritten ist etwa die Frage, ob Entschädigungen auch für Abonnemente ausbezahlt werden sollen.

Klar ist: Geld gibt es nur bei massiven Verspätungen oder Zugausfällen. Ursprünglich schlug der Bundesrat eine Regelung vor, die sich stark an jene der Europäischen Union anlehnte. Demnach würden Reisende bei Verspätungen von über einer Stunde 25 Prozent des bezahlten Ticketpreises zurückerhalten, bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden immerhin die Hälfte. Gemäss diesem Vorschlag würden sich die Entschädigungen zulasten der Transportunternehmen auf eine halbe Million Franken pro Jahr belaufen, schätzte der Bundesrat. Die vergleichsweise bescheidene Summe verdeutlicht vor allem eines: Aufsehenerregende Verspätungen sind hierzulande selten.

Geld zurück bei Verspätung

Das fordern die Branche und Fahrgastvertreter
Bei Verspätungen und Zugausfällen sollen die Transportunternehmen den Passagieren künftig eine Entschädigung zahlen müssen. So will es das Parlament. Wie genau die Regelung ausgestaltet wird, ist noch unklar (siehe Haupttext).

Betroffene Unternehmen wie die SBB wehrten sich zuerst gegen zwingende Entschädigungen. Weil die neue gesetzliche Regelung aber keinen starren Mechanismus vor schreibe, könne man gut damit leben, sagt Ueli Stückelberger, Direktor des Verbandes öffentlicher Verkehr. «Nun besteht die Möglichkeit, eine pragmatische Lösung zu finden.» Wichtig sei etwa, dass die Regeln schweizweit einheitlich seien. Vor allem aber müssten Faktoren wie extreme Wetterlagen berücksichtigt werden, mahnt Stückelberger. «Es braucht Ausnahmen. Wenn etwa der Bahnverkehr in den Bergen durch eine Lawine lahmgelegt wird, dann ist das höhere Gewalt.»

Für die Präsidentin des Fahrgastverbands Pro Bahn Schweiz, Karin Blättler, ist derweil klar: «Die Entschädigung bei Verspätungen sollte gesamteuropäisch einheitlich geregelt werden, und zwar mit Rückerstattungen.» Eine Rückerstattung dürfe aber keinesfalls mittels Gutschein erfolgen. Um einen solchen einzulösen, müssten die Kunden nämlich wiederum eine Leistung im Zug oder am Bahnhof einkaufen, kritisiert Blättler. (aargauerzeitung.ch)

Zug fährt in Auto in Uster:

SBB-App Kurs für Rentner:

Video: srf/SDA SRF
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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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swizz
22.01.2019 07:06registriert September 2015
Viel Aufwand für sehr wenig Wirkung? Spätestens eine Stunde später fährt der nächste Zug, und wenn es die letzte Verbindung war, dann ist das ja geregelt und ich werde mit den Taxi nach Hause gefahren.
Ich finde bei den SBB nicht alles gut, aber ob sich das ganze lohnt, frage ich mich.
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