Statt mit tausenden neuen Anlagen will der Nationalrat das Ziel mit höheren Grenzwerten erreichen. Heute seien die Auflagen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung im internationalen Vergleich sehr einschränkend, sagte Kurt Fluri, Sprecher der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF). Höhere Grenzwerte sollen es unter anderem erlauben, dass eine Antenne von mehreren Anbietern genutzt wird.
Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) mit 98 zu 89 Stimmen angenommen. Fluri (FDP/SO) bezeichnete eine gute Mobilfunkqualität als wichtigen Wettbewerbsfaktor für die Schweiz. Diese könne nur mit dem laufenden Ausbau der Netze gesichert werden.
Das Ziel lasse sich auf anderem Weg effizienter erreichen, zum Beispiel mit Glasfaserkabeln, sagte Thomas Hardegger (SP/ZH). Zudem sei die Gesundheitsgefährdung nicht unbedenklich. Der Organismus reagiere erwiesenermassen auf Strahlungen weit unter dem Grenzwert. Es gebe in der Schweiz tausende Menschen, die unter der Strahlung litten, sagte Hardegger. In der Landwirtschaft seien die negativen Auswirkungen erwiesen.
Dem widersprach Kommissionssprecher Fluri. Gemäss einer Studie des Bundesrats sei wissenschaftlich nur erwiesen, dass es zu einer Gewebeerwärmung durch die Strahlung komme. Alle anderen Gesundheitsschädigungen seien nicht bewiesen. Der Nationalrat beauftragte den Bundesrat mit der Motion jedoch auch, die nichtionisierende Strahlung und ihre Auswirkung mit einem Monitoring zu überwachen.
Umwelt- und Telekommunikationsministerin Doris Leuthard teilte die Bedenken der Gegner ebenfalls nicht. Gemäss WHO sei hochfrequente Strahlung möglicherweise krebserregend, sagte sie. Auf Sendeanlagen treffe das nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht zu. Leuthard erinnerte auch daran, dass die heutigen Anlagen aufgrund der steigenden Datenmengen unzureichend seien. In dieser Situation sei es der logische Schritt, dass man zuerst die vorhandenen Antennen besser nutze. (whr/sda)