Das Gleichstellungsgesetz schreibt vor, dass eine Schwangerschaft zu keinen Nachteilen am Arbeitsplatz führen darf. Trotzdem berichten Frauen regelmässig, dass sie nach der Geburt des Kindes die Kündigung erhalten haben.
Doch die wenigsten Betroffenen fechten die Entlassung vor Gericht an. Sie befürchten, dass sie bei einer Klage ein schlechteres Arbeitszeugnis erhalten. Zudem winkt bei einem Erfolg nur eine geringe Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen. Aus diesem Grund bleiben die meisten Kündigungen im Dunkeln.
Wie häufig eine Mutterschaft zu Erwerbslosigkeit führt, zeigt nun erstmals eine Untersuchung des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) im Auftrag des Bundes, wie die NZZ am Sonntag berichtet. Demnach verliert jede siebte Frau aufgrund der Schwangerschaft die Stelle. «Oft bewirkt eine Schwangerschaft noch immer einen Bruch im Arbeitsleben», sagt Studienautorin Melania Rudin. «15 Prozent der Frauen legen nach der Geburt gegen ihren Willen eine Erwerbspause ein.» In den meisten Fällen (11 Prozent) ist der Grund eine Kündigung oder die fehlende Möglichkeit für ein tieferes Pensum.
Weitere 4 Prozent müssen den Job wegen eines Mangels an Betreuungsplätzen oder anderer Probleme zumindest vorübergehend aufgeben. Die Zahlen basieren auf einer repräsentativen Befragung von rund 3000 Frauen im Mutterschaftsurlaub.
Als Knackpunkt erweist sich die Sperrfrist für eine Kündigung, welche 16 Wochen nach der Geburt ausläuft. Denn gemäss Bass-Studie kehren 71 Prozent der Frauen zu einem späteren Zeitpunkt an den Arbeitsplatz zurück, im Schnitt nach 22 Wochen. Deshalb sind die meisten Mütter nicht mehr gegen eine Kündigung geschützt, wenn sie den Job wieder antreten. Nach einer Entlassung haben viele junge Mütter Schwierigkeiten, eine neue Stelle zu finden. Laut Fachleuten kommt es regelmässig vor, dass Kandidatinnen über ihre Familienpläne befragt werden. Damit verletzen die Arbeitgeber das Gleichstellungsgesetz – denn ein möglicher Kinderwunsch darf kein Selektionskriterium einer Bewerbung darstellen.