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Jede siebte Frau verliert wegen Mutterschaft ihre Stelle

15 Prozent der Frauen legen nach der Geburt gegen ihren Willen eine Erwerbspause ein. Das zeigt eine neue Studie.
15 Prozent der Frauen legen nach der Geburt gegen ihren Willen eine Erwerbspause ein. Das zeigt eine neue Studie. bild: shutterstock

Jede siebte Frau verliert wegen Mutterschaft ihre Stelle

02.06.2019, 05:1202.06.2019, 14:00
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Das Gleichstellungsgesetz schreibt vor, dass eine Schwangerschaft zu keinen Nachteilen am Arbeitsplatz führen darf. Trotzdem berichten Frauen regelmässig, dass sie nach der Geburt des Kindes die Kündigung erhalten haben.

Doch die wenigsten Betroffenen fechten die Entlassung vor Gericht an. Sie befürchten, dass sie bei einer Klage ein schlechteres Arbeitszeugnis erhalten. Zudem winkt bei einem Erfolg nur eine geringe Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen. Aus diesem Grund bleiben die meisten Kündigungen im Dunkeln.

Wie häufig eine Mutterschaft zu Erwerbslosigkeit führt, zeigt nun erstmals eine Untersuchung des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) im Auftrag des Bundes, wie die NZZ am Sonntag berichtet. Demnach verliert jede siebte Frau aufgrund der Schwangerschaft die Stelle. «Oft bewirkt eine Schwangerschaft noch immer einen Bruch im Arbeitsleben», sagt Studienautorin Melania Rudin. «15 Prozent der Frauen legen nach der Geburt gegen ihren Willen eine Erwerbspause ein.» In den meisten Fällen (11 Prozent) ist der Grund eine Kündigung oder die fehlende Möglichkeit für ein tieferes Pensum.

Weitere 4 Prozent müssen den Job wegen eines Mangels an Betreuungsplätzen oder anderer Probleme zumindest vorübergehend aufgeben. Die Zahlen basieren auf einer repräsentativen Befragung von rund 3000 Frauen im Mutterschaftsurlaub.

Als Knackpunkt erweist sich die Sperrfrist für eine Kündigung, welche 16 Wochen nach der Geburt ausläuft. Denn gemäss Bass-Studie kehren 71 Prozent der Frauen zu einem späteren Zeitpunkt an den Arbeitsplatz zurück, im Schnitt nach 22 Wochen. Deshalb sind die meisten Mütter nicht mehr gegen eine Kündigung geschützt, wenn sie den Job wieder antreten. Nach einer Entlassung haben viele junge Mütter Schwierigkeiten, eine neue Stelle zu finden. Laut Fachleuten kommt es regelmässig vor, dass Kandidatinnen über ihre Familienpläne befragt werden. Damit verletzen die Arbeitgeber das Gleichstellungsgesetz – denn ein möglicher Kinderwunsch darf kein Selektionskriterium einer Bewerbung darstellen.

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95 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ohmann94
02.06.2019 07:49registriert November 2015
Wie wäre es endlich mal mit einem richtigen und fairen Vaterschaftsurlaub/Elternzeit?! Wenn der Arbeitgeber genau weiss, dass auch Männer 3-6 Monate in Elternzeit gehen können, dann wird das Anstellungskriterium „Schwangerschaft“ endlich aus der Welt geschafft. Das sich die Rentner in Bern dieser Idee mit laschen Begründungen verweigern ist eine riesen Frechheit - aber okay, wer selbst ja schon keine Kinder mehr kriegen kann/will, muss ja auch keine Politik machen, die Familien und Eltern helfen würde.
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Ökonometriker
02.06.2019 06:11registriert Januar 2017
“Nach einer Entlassung haben viele junge Mütter Schwierigkeiten, eine neue Stelle zu finden.” Hier liegt der springende Punkt. Viele Leute in unserem Land haben Mühe, eine Stelle zu finden. Ob Mutter, Ü50, unter- oder überqualifiziert spielt hier keine Rolle: die betroffene Person leidet. Wir müssen einen Arbeitsmarkt schaffen auf dem alle eine Chance haben und nicht Spezialpolitik für gewisse Wählergruppen betreiben. Ein Anfang wäre, Ausgesteuerte am RAV angemeldet zu lassen damit man überhaupt einmal weiss, wie viele Menschen tatsächlich betroffen sind und diesen helfen kann.
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Kronrod
02.06.2019 07:47registriert März 2015
Wiedermal ein irreführender Titel. Zunächst dachte ich, 15% würde gekündigt und ich wollte mich schon über die bösen Arbeitgeber empören. Später heisst es aber: “In den meisten Fällen (11 Prozent) ist der Grund eine Kündigung oder die fehlende Möglichkeit für ein tieferes Pensum.” Eine genaue Zahl, in wie vielen Fällen tatsächlich gekündigt wird, fehlt leider.
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