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Finma genehmigt ZKB-Notfallplan – Postfinance muss noch liefern

Finma genehmigt ZKB-Notfallplan – Postfinance muss noch liefern

26.03.2024, 14:02
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Die Finanzmarktaufsicht Finma hat die Notfall- und Stabilisierungspläne von inlandorientierten systemrelevanten Banken unter die Lupe genommen. Erstmals bewertete sie dabei den Notfallplan der Zürcher Kantonalbank (ZKB) als umsetzbar, jenen der Postfinance hingegen nach wie vor nicht.

Das Logo der Zuercher Kantonalbank, aufgenommen vor dem Gebaeude der Schweizerischen Nationalbank SNB, hinten rechts, am Mittwoch, 11. Dezember 2013, in Zuerich. (KEYSTONE/Steffen Schmidt)
Der Notfallplan der ZKB wurde als umsetzbar eingestuft.Bild: KEYSTONE

Die ZKB habe die dafür notwendigen zusätzlichen verlustabsorbierenden Mittel in Form von verlusttragenden Anleihen 2023 emittiert, heisst es im Communiqué der Finma vom Dienstag. Die weiteren Anforderungen seien bereits erfüllt gewesen.

Die ZKB reagiert zufrieden: Es sei «erfreulich», dass die Finma den Notfallplan als umsetzbar einstufe, schrieb die Staatsbank in einer Mitteilung.

Verbindlicher Plan für Postfinance

Weiterhin nicht umsetzbar sei hingegen der vorgelegte Notfallplan der Postfinance, so die Finma. Sie erfüllt laut Mitteilung die Anforderungen hinsichtlich zusätzlicher verlustabsorbierender Mittel weiterhin nicht.

«Wir haben dieses Ergebnis erwartet», kommentierte eine Postfinance-Sprecherin das Verdikt auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Es gebe jedoch Fortschritte betonte sie.

So sei im vierten Quartal mit der Finma eine Vereinbarung über den schrittweisen Aufbau dieser Zusatzanforderungen bis anfangs 2026 erzielt worden. Auch in der Finma-Mitteilung ist von einem «verbindlichen Plan» zum Aufbau der nötigen Mittel die Rede.

An der Beurteilung des Notfallplans von Raiffeisen änderte sich derweil nichts. Diesen beurteilte die Finma bereits im Vorjahr erstmalig als umsetzbar.

UBS nicht beurteilt

Die UBS wurde noch nicht beurteilt. Sie werde aufgrund der Übernahme und Integration der Credit Suisse ihre Krisenvorsorge überarbeiten, heisst es. Danach werde sie der Finma ihre Planung zur Sanier- und Liquidierbarkeit sowie die Stabilisierungs- und Notfallplanung zur Begutachtung einreichen. Die Finma werde diese prüfen und später separat darüber urteilen.

Systemrelevante Banken müssen der Finma jährlich einen Notfallplan zur Beurteilung vorzulegen. Darin müssen sie aufzeigen, wie die systemrelevanten Funktionen bei Insolvenzgefahr fortgeführt werden können. Solche Funktionen sind bei der Raiffeisen und der ZKB das kurzfristige Kreditgeschäft und bei allen drei Banken – also inklusive Postfinance – das Einlagengeschäft und der Zahlungsverkehr. (saw/sda/awp)

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