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Deutsche Webshops dürfen Schweizer Kunden nicht mehr diskriminieren

Neues auf dem Shopping-Planeten: der Schweizaufschlag wird verboten
Neues auf dem Shopping-Planeten: der Schweizaufschlag wird verbotenbild: Gearstd / iStockphoto

Deutsche Webshops dürfen Schweizer nicht mehr diskriminieren: So sparst du jetzt Geld

Am 1. Januar 2022 tritt das Geoblocking-Verbot in Kraft, von dem der Konsumentenschutz sagt, es werde die Hochpreisinsel demolieren. Wird das Einkaufen dann tatsächlich günstiger? Was ist Geoblocking überhaupt? Antworten auf die acht wichtigsten Fragen.
20.11.2021, 16:1120.11.2021, 16:15
Niklaus Vontobel / ch media
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Nach einem jahrzehntelangen Kampf, nach endlosen Ränken und Winkelzügen im Parlament hat der Konsumentenschutz doch noch gelandet, was er als entscheidenden Schlag sieht im Kampf gegen die Hochpreisinsel. Ab 1. Januar 2022 tritt ein «Verbot von Geoblocking» in Kraft, wie es die Europäische Union schon kennt.

Zum Beispiel darf ein deutscher Webshop nicht länger Kunden aus der Schweiz blockieren, wenn diese auf seinen deutschen Shop gelangen wollen, und diese dann auf einen schweizerischen Webshop umleiten, wo nur eines anders ist: die Preise. Der deutsche Webshop muss die gleichen Preise anbieten, egal, ob die Kunden aus der Schweiz kommen oder aus Deutschland.

Wie lautet die neue Regel genau?

Im «Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb» steht neu der Artikel 3a zur «Diskriminierung im Fernhandel». Und der schreibt vor, dass ein ausländischer Webshop neu «unlauter» handelt, wenn er einen «Kunden in der Schweiz» diskriminiert, indem er von ihm einen anderen Preis verlangt, gemeint ist natürlich ein höherer Preis.

Eine Diskriminierung ist es auch, wenn der Webshop den Kunden in der Schweiz blockiert, wenn dieser auf seinen ausländischen Webshop gelangen will, und ihn auf einen Schweizer Webshop umleitet, ohne dass der Kunde sein Einverständnis gegeben hätte. Daneben gibt es eine lange Liste von Ausnahmen, wo das Diskriminierungsverbot nicht gilt. Dazu zählen Services der Banken, des öffentlichen Verkehrs oder der elektronischen Kommunikation. Der Streamingdienst Netflix ist beispielsweise auch ausgenommen.

Wie wird die Regel durchgesetzt?

Grosse international tätige Unternehmen werden von sich aus in ihren Schweizer Webshops die gleichen Preise verlangen wie in ihren deutschen Webshops. Davon geht Roger Zäch aus. Der emeritierte Rechtsprofessor an der Universität Zürich argumentiert, dass international tätige Unternehmen sich in der Regel selbst die Vorgabe geben, die jeweiligen nationalen Regeln zu respektieren und einzuhalten. Demnach würde sich der neue Gesetzesartikel weitgehend von selbst durchsetzen, ohne grossen Aufwand.

Was, wenn das Geoblocking-Verbot nicht eingehalten wird?

Sollte sich doch ein ausländischer Webshop nicht daranhalten, müsste der Schweizer Kunde oder die Kundin selber klagen, sein oder ihr Recht auf unlauteren Wettbewerb sei verletzt. Die Wettbewerbskommission ist nicht zuständig. Der Gerichtsstand wäre in der Schweiz und das Urteil würde in der EU anerkannt, wie es internationale Abkommen vorsehen.

Doch wer reicht Klage ein, um einen Anzug günstiger kaufen zu können? Dass dies die meisten Kunden abschreckt, weiss man beim Konsumentenschutz. Geschäftsleiterin Sara Stalder sagt, Kunden könnten sich ab dem 1. Januar 2022 melden. Man könne Beispiele schicken, ein Screenshot genüge. Der Konsumentenschutz übernehme das Weitere, wie eine Meldung an den ausländischen Webshop und allenfalls rechtliche Schritte.

Wie viel das in der Praxis bringt, muss sich noch zeigen. Wie Professor Zäch sagt, erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass die Masse der ausländischen Unternehmen einen neuen schweizerischen Gesetzesartikel einfach so ignoriert.

Was passiert am 1. Januar 2022?

«Beim Online-Einkauf von ausländischen Produkten erwarten wir für Kunden aus der Schweiz substanzielle Preissenkungen», sagt Stalder vom Konsumentenschutz. Ab dem 1. Januar 2022 müssten ausländische Online-Shops grundsätzlich zu den gleichen Preisen wie im Ausland auch in die Schweiz anbieten. Zuschläge seien nur zulässig, wenn sie begründbar sind, etwa für Verzollungskosten.

Stalder sieht insbesondere Preissenkungspotenzial bei Alltagsprodukten wie Kleidern und Schuhen, Artikeln für Sport oder Hygiene, Spielzeugen und Haushaltsgeräten. Und noch mehr gäbe es zu profitieren bei Services, die im Ausland angeboten würden: Reisen, Hotels oder Ferienwohnungen, Automiete oder Konzerte und Freizeitparks. Stalder zusammenfassend:

«Es ist vorbei mit überrissenen Preisen für importierte Güter und ausländische Dienstleistungen. Das ist Geschichte.»

Wie viel teurer sind die «Schweizer Webshops» von ausländischen Anbietern?

Derzeit verlangen ausländische Anbieter in ihren gesonderten «Schweizer Webshops» für die gleiche Ware noch immer weit höhere Preise als etwa in ihren deutschen Webshops. Das zeigte kürzlich eine Studie, die erstellt wurde an der Fachhochschule Nordwestschweiz von einem Forschungsteam unter Leitung von Mathias Binswanger.

Ein Beispiel sind Kleider. Rund 38 Prozent teurer waren die gleichen Kleider, wenn man die Preise vergleicht zwischen Webshops für die Schweiz und Webshops für Deutschland. Bei fast einem Viertel der Kleider lagen die Schweizer Preise fast 50 Prozent höher. Binswanger und sein Team hatten die Preise von 514 Kleidungsstücken verglichen. Umgerechnet hatten sie die Preise zu einem Umtauschkurs von 1.15 Franken pro Euro, heute ist der Euro in Franken noch günstiger.

Bei Gesichts- und Körperpflegeprodukten kam Binswanger auf einen Schweizaufschlag von durchschnittlich 57 Prozent. Bei Windeln waren es 61 Prozent, bei Sonnenschutzmitteln gar 81 Prozent. Bei Parfüms liegen die Preise in Schweizer Webshops um 33 Prozent höher.

Gibt es einen Haken?

Das Geoblocking-Verbot schreibt nur vor, dass ein ausländischer Webshop den Kunden in der Schweiz seine Ware zu den gleichen Preisen anbieten muss wie Kunden in anderen Ländern auch. Aber der Shop muss die Ware nicht liefern, wenn er nicht will. Dazu kann er nicht gezwungen werden. Das klingt unsinnig.

Was hat man davon, wenn die Ware günstig angeboten, aber nicht nach Hause geliefert wird? Dazu ist zu sagen, dass Ökonomen wie Binswanger davon ausgehen, dass grosse Webshops künftig die Schweiz vermehrt in ihre üblichen Vertriebsnetze aufnehmen. Es lohnt sich nicht mehr, die Lieferung zu verweigern, sie dürfen ja keine höheren Preise mehr verlangen.

Also würde am Ende doch geliefert, wenn Binswanger recht behält. Und wenn doch nicht, so übernehmen das andere gerne. Es gibt mehrere Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, es Kunden in der Schweiz zu ermöglichen, online im Ausland einkaufen zu können - zu gleichen Preisen wie die Einheimischen. Dazu gehören etwa Mypaketshop, Meineinkauf oder Las-Burg.

Wie lässt sich möglichst viel sparen?

Die reinen Preisunterschiede allein zeigen nicht das wahre Sparpotenzial an. Die Ware muss erst irgendwie in die Schweiz und ins traute Heim transportiert werden. Es gilt, aufzupassen. Je nachdem, auf welche Weise die Ware nach Hause gelangt, spart man mehr oder weniger, manchmal viel weniger. Und es kann kompliziert werden.

In einer ersten Variante liefert der deutsche Webshop die Ware direkt in die Schweiz, was derzeit allerdings erst wenige tun. Es fallen dann allerlei Kosten an. Man zahlt für den Versand. Man zahlt im Normalfall eine Zollgrundgebühr von 11.50 Franken und eine weitere Zollgebühr von 3 Prozent des Warenwertes. Und man zahlt noch die Schweizer Mehrwertsteuer, die dann 7.7 Prozent vom Warenwert beträgt. Die deutsche Mehrwertsteuer könnte der deutsche Webshop gleich von Anfang abziehen, sofern er diesen Service tatsächlich anbietet.

In einer zweiten Variante will der deutsche Webshop nicht in die Schweiz liefern, man möchte die Ware aber nach Hause geliefert haben. Dann kann man zu Anbietern gehen wie zum Beispiel Mypaketshop oder Meineinkauf. Solche Anbieter haben verschiedene Geschäftsmodelle und somit verschiedene Vor- und Nachteile. Man muss vergleichen und die Kundenbewertungen studieren.

In den Grundzügen geht es so: Man zahlt eine Gebühr, die vom Gewicht abhängt, und man zahlt für die Zollgebühren. Wichtig: Bei manchen Anbietern, aber nicht bei allen, erhält man die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurück und zahlt nur die schweizerische von 7.7 Prozent. Und auch die Zollgebühren können unterschiedlich ausfallen, da mancher Anbieter die Ware eigenhändig über die Grenze bringt und somit Zollgebühren spart – aber dies nicht alle tun.

Die dritte Variante ist, dass man sich fiktive Adresse in Deutschland geben lässt. Dieser Service wird etwa angeboten von Mypaketshop oder von Las-Burg. Hinter den fiktiven Adressen stehen Paketfächer bei diesen Anbietern, an die man sich seine Ware schicken lassen kann. Es sind die Adresse von Gebäuden, die in Deutschland in der Nähe zur Schweizer Grenze stehen, an verkehrsgünstigen Lagen.

Dort holt man sich seine Ware ab, zahlt dem Anbieter eine Gebühr und fährt mit dem Paket wieder über die Grenze. Bis zu einem Warenwert von 300 Franken zahlt man aktuell weder eine Zollgebühr noch die schweizerische Mehrwertsteuer. Die deutsche Mehrwertsteuer kann man sich zurückerstatten lassen.

Wie viel lässt sich total sparen?

Alles in allem könne ein typischer Haushalte so grössere Einsparungen machen, sagt Binswanger. Wie gross diese genau seien, lasse sich nur grob schätzen. Ein paar Prozente der gesamten Konsumausgaben seien es wohl.

Bei der Bekleidung etwa schätzt Binswanger, dass Frau und Herr Meier jeder für 214 Franken sparen können. Für die gesamte Schweiz kommt er bei allen Konsumgütern auf 2.4 Milliarden. Doch schränkt er ein, dass sich dabei um eine eher theoretische Grösse handle. Ungleich wichtiger sei, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nun mehr Freiheiten hätten. Binswanger sagt:

«Jeder kann selber schauen, wie viel er sparen kann oder sparen will.»
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Leute, bei deren Bestellung etwas gewaltig schief lief
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Leute, bei deren Bestellung etwas gewaltig schief lief
Na ja, beide Varianten sind nicht sonderlich hübsch. 🤷‍♀️🤷‍♂️
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60 Kommentare
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AFK
20.11.2021 16:56registriert Juni 2020
Wann kommt das Verbot das Magazine und Zeitschriften hier oft Faktor 3 und mehr kosten als in De und dabei noch Frech alle Preise aufgedruckt sind. Bsp: De: 3,90 €, CHF: 12.90...
2034
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Freiheit und Toleranz
20.11.2021 16:45registriert Oktober 2018
Ungelöst bleibt beispielsweise kostenloser Versand innerhalb der EU oder im Versandland (Z.B. Deutschland) und sobald es über die Grenze in die Schweiz kommt unverhältnismässig hohe Postgebühren anfallen.
Dies ist ein hausgemachtes Problem der Schweiz und der (fehlend oder ungünstigen) Postabkommen mit unseren Nachbarländern und der Schweizer Post. Wäre höchste Zeit auch da mal aufzuräumen.
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Ghawdex
20.11.2021 17:24registriert Februar 2014
Punkt 7 , dritte Variante, Paketshop an der Grenze: "Die deutsche Mehrwertsteuer kann man sich zurückerstatten lassen."

So einfach wie es dieser einte Satz impliziert ist es dann leider doch nicht. Der Händler oder Verkäufer muss da auch mitspielen und seinen Teil dazu beitragen das dies möglich ist. Einfach so bekommt man an der Grenze nicht das Geld zurück für dei DE MwSt.

PS: interessant das Schweizer Shopper nur in DE Shops einkaufen laut dem Artikel. Das Gesetz ist doch auch bestimmt für Shops in anderen Ländern gültig in der Anwendung ;-)
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