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FC Neuchâtel Xamax: Strafe für Bulat Tschagajew bestätigt

FC Neuchâtel Xamax: Strafe für Bulat Tschagajew bestätigt

07.09.2022, 12:0007.09.2022, 11:36
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Bulat Chagaev, ancien president de Neuchatel Xamax, lors de son arrivee, menotte, au tribunal de Boudry NE, ce mercredi 29 fevrier 2012. (KEYSTONE/Sandro Campardo)
Abgeführt: Bulat Tschagajew.Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Präsidenten des FC Neuchâtel Xamax, Bulat Tschagajew, abgewiesen. Die von der Neuenburger Justiz verhängte Freiheitsstrafe von 30 Monaten Gefängnis, davon 12 Monate unbedingt, ist rechtskräftig.

Der tschetschenische Geschäftsmann wurde in erster Instanz zu 36 Monaten Gefängnis verurteilt, wovon die Hälfte unbedingt war. Nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht im Dezember 2020 wurde die Strafe vom Neuenburger Strafgericht reduziert. Tschagajew wurde wegen ungetreuer Geschäftsführung, versuchten Betrugs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht Tschagajews erneute Beschwerde abgewiesen. Das Finanzgutachten der Neuenburger Polizei, das nur auf Willkür geprüft wurde, sei nicht zu beanstanden und die Argumentation des kantonalen Gerichts überzeugend.

Rügen abgewiesen

Aus dem Gutachten geht hervor, dass die Unterdeckung des Clubs von 1.45 Millionen Franken am 12. Mai 2011, dem Zeitpunkt der Übernahme durch den Beschwerdeführer, auf 18.02 Millionen Franken beim Konkurs am 26. Januar 2012 angestiegen ist. Tschagajews Rügen zu den Annahmen und Schätzungen der Experten hat das höchste Schweizer Gericht abgewiesen.

Das exponentielle Wachstum der Schulden sei auf die Geschäftsführung während der Ära Tschagajew zurückzuführen - insbesondere eine «unbedachte» Erhöhung der Lohnsumme und Reisen mit dem Privatjet.

Das Bundesgericht erachtet die teilbedingte Freiheitsstrafe als angemessen. Insbesondere in Anbetracht der fehlenden Reue des Beschwerdeführers, seiner Tendenz, sich offiziellen Schritten zu entziehen, und der wiederholten Verletzung seiner Zahlungsversprechen. (Urteil 6B_231/2021 vom 16.8.2022) (aeg/sda)

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2 Kommentare
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