Vor dem Zürcher Obergericht wurde heute ein besonders brutaler Fall behandelt: die Tötung eines 48-jährigen Portugiesen in einem Hotelzimmer in Albisrieden. Das Zürcher Obergericht hat den 43-jährigen Täter nun zu 14,5 Jahren Gefängnis und anschliessend 14 Jahren Landesverweis verurteilt.
Am Mittag des Allerheilligen 2019 geht bei der Polizei der Notruf eines Rezeptionisten ein, man habe in einem Hotelzimmer eine Leiche gefunden. Das Opfer, ein ehemaliger Promi-Coiffeur aus Portugal, war schrecklich zugerichtet worden und wies 38 verschiedene Verletzungen auf. Die Staatsanwältin wird später sagen, der Beschuldigte sei «besonders kaltblütig und erbarmungslos» gegen das Opfer vorgegangen und habe mit überschiessender Gewalt und sinnloser Brutalität gehandelt.
Der Beschuldigte ist ein damals 39-jähriger Brasilianer, der lange bestritt, überhaupt etwas mit dem Tod des Portugiesen zu tun zu haben. Die beiden hätten sich per Dating-App verabredet, um miteinander zu schlafen und Drogen zu konsumieren. Der Beschuldigte behauptete, er sei durch die Drogen ohnmächtig geworden und habe das Opfer tot aufgefunden, als er wieder zu sich kam im Hotelzimmer.
Die Strafverfolgung hat einen massiven Aufwand betrieben, um ihm den Mord nachzuweisen. Die Zusammenfassung der Ermittlungen umfasst alleine schon 20 Seiten. Es gab 56 Einvernahmen, 15 davon mit dem Beschuldigten. Im Hotelzimmer wurden 75 Gegenstände sichergestellt, beim Brasilianer Zuhause nochmals 38.
Erst wenige Wochen vor der ersten Verhandlung, als die Beweislast gegen ihn zu gross war, wandte er sich in einem Brief an das Gericht und erzählte eine andere Version der verhängnisvollen Nacht. Demnach soll ihm der Portugiese Crystal Meth injiziert haben, woraufhin er «von einem Monster besessen» dachte, er kämpfe gegen einen schwarzen Panther.
Das Bezirksgericht Zürich hatte dem Beschuldigten im November 2021 deshalb eine «mittelgradige Steuerungsfähigkeit» attestiert, was eine mildere Strafe zur Folge hatte. Der Brasilianer wurde zwar wegen Mordes verurteilt, allerdings nur zu 12.5 Jahren Freiheitsstrafe, was für einen Mord am unteren Rahmen liegt. Der Strafrahmen reicht von zehn Jahren bis lebenslänglich.
Dazu erhielt der Mann einen Landesverweis von 13 Jahren und die Auflage, den Hinterbliebenen 60'000 Franken Genugtuung zu zahlen. Die Staatsanwältin forderte anschliessend eine viel höhere Freiheitsstrafe von 18 Jahren und dazu einen Landesverweis von 15 Jahren.
Das Obergericht ist ihrer Forderung nun teilweise nachgekommen.
(anb/sda)