Schweiz
Zürich

Bewaffneter verschanzt sich in Gebäude in Dübendorf

Grosseinsatz in Dübendorf: Mann hantierte mit Waffe, Situation laut Polizei gesichert

21.07.2017, 17:4422.07.2017, 15:19

Ein 27-jähriger Mann hat am späteren Freitagnachmittag in Dübendorf in einem Geschäfts- und Wohnhaus mit einer Schusswaffe hantiert. Der Mann, ein Bewohner eines betreuten Wohnangebots, konnte verhaftet werden. Verletzt wurde niemand.

Kurz vor 16 Uhr ging bei der Kantonspolizei die Meldung ein, dass ein Mann mit einer Waffe hantiere. Die Polizei ging von einem grossen Gefahrenpotenzial aus und rückte mit einem Grossaufgebot zur Liegenschaft nahe des Bahnhofs Stettbach aus.

Zunächst konnte nicht genau eruiert werden, wo im Gebäude sich der Mann aufhielt. Es war zudem unklar, ob er auf das Dach der Liegenschaft gelangen könnte. Deshalb entschied die Einsatzleitung aus Sicherheitsgründen, den Wohnbereich des Gebäudes zu evakuieren und die Strassen rund um das Gebäude zu sperren, wie die Kantonspolizei Zürich am Freitagabend mitteilte.

Mitglieder der Spezialeinheit Diamant sowie Verhandler der Polizei konnten dann nach einiger Zeit den Raum lokalisieren, in dem sich der bewaffnete Mann befand. Die Polizisten öffneten gewaltsam die Zimmertüre und verhafteten den Mann, der keinen Widerstand leistete.

Medizinisches Problem festgestellt

Der 27-Jährige lebt in der Liegenschaft im Rahmen eines «begleiteten Wohnens». Das Angebot richtet sich gemäss der Internetseite der Anbieter an Frauen und Männer mit psychosozialen Beeinträchtigungen.

Der Verhaftete hatte gemäss Polizeiangaben eine funktionsfähige Faustfeuerwaffe bei sich. Was es genau für eine Waffe ist, wird nun untersucht. Der 27-Jährige hatte mit dieser Waffe zwar hantiert, dabei aber nie konkret eine Person bedroht oder in seine Gewalt gebracht, heisst es in der Mitteilung der Polizei.

Der Mann habe offensichtlich ein medizinisches Problem, weshalb er nach der Verhaftung auch durch die Sanität habe betreut werden müssen. Ob sein Gesundheitszustand etwas mit der Tat zu tun habe, stehe jedoch nicht fest. Er wird am Samstag der Staatsanwaltschaft zugeführt. Diese wird entscheiden, was mit ihm geschieht. (sda)

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