Schweiz
Zürich

Zürcher Verwaltungsgericht gibt Klimaklebern recht - nicht schuldig

Zürcher Verwaltungsgericht gibt Klimaklebern recht

03.10.2025, 09:5803.10.2025, 15:43

Niederlage für die Zürcher Kantonspolizei: Sie kann einer Gruppe von Klimaklebern die Kosten für einen Einsatz beim Flughafen nicht aufbrummen. Das Verwaltungsgericht ist zum Schluss gekommen, dass eine Kostenauflage nicht rechtens sei.

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Im Juli 2024 klebten sich Klimaaktivisten auf eine Strasse, um den Weg zum Flughafen Zürich zu blockieren. Bild: www.imago-images.de

Um den Aktivisten die Kosten in Rechnung zu stellen, fehle es «an einer genügenden gesetzlichen Grundlage», hielt das Verwaltungsgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil fest.

Die Formulierung im Gesetz sei «sehr offen». In der Verordnung fehle es zudem an Bemessungsgrundlagen. Für Personen, die einen Polizeieinsatz auslösen, ist es gemäss Urteil deshalb nicht absehbar, welche Kosten sie damit verursachen.

Zwar sagte das Zürcher Stimmvolk im März 2024 Ja zum Gegenvorschlag zur «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP. Dieser beinhaltet, dass den Verursachern eines ausserordentlichen Polizeieinsatzes die Rechnung aufgebrummt wird. Die Klimaaktion, um dies es im vorliegenden Fall geht, fand jedoch geraume Zeit zuvor statt, im Juni 2023.

Ab Ende Jahr gibt es Rechnungen

Bei der «Anti-Chaoten»-Abstimmung entschied das kantonale Stimmvolk, dass Polizeikosten wenn immer möglich den Aktivisten und Demonstranten aufgebrummt werden sollen.

Die Verordnung, welche die Details dazu regelt, tritt nun spätestens Ende diesen Jahres in Kraft, wie es bei der Sicherheitsdirektion auf Anfrage hiess. Ab Januar 2026 können Einsatzkosten oder Sachschäden also den Verursachern aufgebrummt werden.

Autobahnabfahrt blockiert

Der Klimaaktivist hatte im Juni 2023 zusammen mit drei weiteren Aktivisten die Autobahnabfahrt Bernerstrasse in Zürich-Altstetten blockiert.

Die Polizei rückte aus, löste jene, die angeklebt waren, mit Öl von der Strasse und trug die Aktivisten weg. Zeitweise waren bis zu 21 Polizistinnen und Polizisten vor Ort, vor allem auch wegen des Rückstaus, der sich wegen der Blockade gebildet hatte.

Dieses Verwaltungsgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kanton Zürich kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Die Aktivisten wurden für die Blockade bereits verurteilt: Sie erhielten wegen Nötigung bedingte Geldstrafen. (sda)

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