Die Bilder gingen unter die Haut. Nach der Solidaritätskundgebung für Flüchtlinge am 5. September 2015 auf dem Zürcher Helvetiaplatz gerieten Demonstranten und Polizei aneinander. Mittendrin war eine 44-jährige Mutter. Sie wurde von Beamten der Stadtpolizei Zürich mittels Pfefferspray unsanft aus dem Weg geräumt.
Nun teilt die Polizei mit: Der Pfeffersprayeinsatz der Stadtpolizei Zürich wird nicht strafrechtlich untersucht. Das Obergericht bezeichnete bereits im Februar das polizeiliche Vorgehen als geeignet und angemessen. Der Beschluss ist in der Zwischenzeit rechtskräftig.
Demnach war der Pfefferspray-Einsatz der Stadtpolizei Zürich anlässlich einer unbewilligten Demonstration im Kreis 4 rechtens. Aufgrund dessen wird kein Strafverfahren eröffnet. Laut Obergericht besteht kein Verdacht auf ein nicht korrektes Verhalten. Das polizeiliche Vorgehen wurde als geeignet und angemessen beurteilt.
Die Stadtpolizei sieht sich damit bestätigt, dass ihr Vorgehen korrekt und verhältnismässig war. Die Beamten hätten mehrmals Kontakt mit der betroffenen Frau aufgenommen, die durch ihr Verhalten den Pfeffersprayeinsatz ausgelöst hatte. Auch für sie ist die Angelegenheit erledigt.
Vor ein paar Monaten sah sie dies noch anders. In einem Interview mit watson sagte sie: «Ich dachte, die Polizei in der Schweiz ist anders. Aber sie ist genau wie die Polizei in der Türkei». (aeg)
Völlig gerechtfertigt.