Auf einem Flug von Mumbai nach Zürich wurde ein 15-jähriges Mädchen von einem 44-jährigen indischen Geschäftsmann vergewaltigt. Die Tat fand Mitte März statt.
Der Geschäftsmann habe laut Anklageschrift sexuelle Handlungen an ihr und an sich selbst vorgenommen. Unter anderem habe er seine Finger in die Vagina des Mädchens geschoben und mit ihrer Hand über sein Glied gestreichelt.
Gegenüber dem «Blick» spricht die Fluggesellschaft Swiss von einem tragischen Vorfall, der sehr ernst genommen werde. «Unsere Kabinenmitarbeitenden sind darauf sensibilisiert und geschult, auffällige Situationen an Bord zu erkennen und sofort zu handeln», sagt Mediensprecherin Silvia Exer-Kuhn. Auch führe die Crew regelmässige Kontrollgänge durch.
Die Therapeutin Morawec Repp sagt, dass Opfer oft einen Schock erleben und es über sich ergehen lassen, ohne sich zu wehren oder etwas zu sagen. «Das ist ein Überlebensmechanismus, der ganz automatisch abläuft.» Von dieser Schockstarre werde laut Blick auch in der Anklageschrift gesprochen.
Das Unterbewusstsein entscheide sich in Situationen, die als lebensbedrohlich wahrgenommen werden, innert Sekunden für Flüchten, Kämpfen oder Erstarren.
Vor dem Bezirksgericht Bülach habe der Mann gestanden, dass das Mädchen nicht eingewilligt hatte. Der Täter wurde zu 1,5 Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. (nib)
Eine bedingte Freiheitsstrafe bei einer Vergewaltigung (va einer Minderjährigen) ist ein Hohn.
Dieses Public Relations Geschnorr der Swiss geht mir echt auf den Wecker!