Das Zürcher Obergericht hat den früheren Leiter der Herzchirurgie am Unispital, Paul Vogt, freigesprochen. Dem Arzt war Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen worden. Es ist schon der zweite Freispruch für ihn.
Schon am Bezirksgericht Zürich war die Staatsanwaltschaft unterlegen. Sie zog das Urteil aber an das Obergericht weiter. Der «Tages-Anzeiger» berichtete zuerst über dessen Urteil. Dieses liegt auch Keystone-SDA vor.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft warf dem Herzchirurgen vor, eine viel zu kurze Operationszeit auf einem Bericht angegeben zu haben, bei welcher ein Patient verstarb. Zudem soll er den Namen eines weiteren Operateurs verschwiegen haben.
Vogt erklärte dies mit einem Versehen, weil er das System noch nicht gekannt habe. Im Urteil halten die Oberrichter fest, dass der Arzt kein Motiv gehabt habe, den Bericht zu fälschen. Sie finden es nachvollziehbar, dass er den Bericht angesichts von Arbeitsüberlastung kurz gehalten und auch vor dem Visieren nicht genau kontrolliert hatte.
Vogt war ursprünglich nach einer anonymen Anzeige gar der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht worden. Diese Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft aber ein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann es ans Bundesgericht weiterziehen.
Der Chirurg übernahm die Leitung der Klinik in einer turbulenten Zeit. Er begann im Jahr 2020, nachdem sein Vorgänger wegen vorgeworfenen Fehlverhaltens freigestellt worden war. Im ersten Prozess im April 2024 vor dem Bezirksgericht behauptete Vogt, dass ihn alte Seilschaften loswerden wollten. Er prangerte an, dass unter seinem Vorgänger ungewöhnlich viele Herzpatienten starben.
Er habe auch das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren, sagte der Arzt damals. «Die Staatsanwaltschaft will die Wahrheit nicht finden», meinte er. Sie habe sich auf ihn eingeschossen, er sei verleumdet worden, um «anderes unter den Teppich zu kehren». Diverse «Player» hätten ein Interesse gehabt, ihn schlechtzumachen. (sda)