Und weg ist er: Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) wird künftig nichts mehr mit dem Koch-Areal zu tun haben. Aus «familiären Gründen» ist er gemäss einer Medienmitteilung der Stadt Zürich am 20. Oktober 2016 in Sachen Koch-Areal in den Ausstand getreten.
Zu den Hausbesetzern auf dem Koch-Areal sollen Wolffs Söhne gehören. Wolff wich dieser Frage bislang stets aus: Seine Söhne seien volljährig und lebten ihr eigenes Leben, sagte er etwa Anfang Oktober vor den Medien, als die neuen Regeln für das Koch-Areal präsentiert wurden.
Am Freitag nun die Wende: Seine Söhne verkehrten im Koch-Areal, sagte Wolff gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio SRF. Er selbst empfinde sich deshalb zwar nicht als befangen, aber von aussen könne dies anders aussehen.
Eine mögliche Befangenheit von Wolff war auch im Gesamtstadtrat mehrfach ein Thema, wie Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) auf Anfrage sagte. Wolff habe dabei immer wieder versichert, unabhängig zu sein.
Im Rahmen der Diskussion um die neuen Regeln forderte der Gesamtstadtrat Richard Wolff erneut auf, seine Unbefangenheit noch einmal zu überprüfen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Wolff kam dabei zu einem anderen Schluss und tritt wegen familiären Gründen in Ausstand. Gemäss Mauch hat Wolff die richtigen Konsequenzen gezogen und korrekt gehandelt. Es gehe dabei ausschliesslich um dieses Dossier, betonte die Stadtpräsidentin weiter.
Der Stadtrat hat nun beschlossen, dass das Dossier provisorisch und ab sofort von Stadtrat Daniel Leupi geführt wird. Beim Entscheid wurde die Tatsache berücksichtigt, dass Leupi als Finanzvorsteher auch die Rolle des Grundeigentümers des Koch-Areals wahrnimmt.
Der Stadtrat werde über den aktuellen Stand zu den Entwicklungen auf dem Koch-Areal zeitnah orientieren, heisst es in der Mitteilung weiter. Gemäss Mauch soll dies noch in diesem Jahr sein.
Noch hängig ist ein Aufsichtsverfahren gegen Wolff bei Statthalter Mathis Kläntschi (Grüne). Kläntschi will herausfinden, ob Besetzer regelmässig gegen das Gesetz verstossen haben, ohne dass etwas dagegen unternommen wurde. Wolff hat noch bis Ende Oktober Zeit die Fragen von Kläntschi zu beantworten, wie dieser auf Anfrage sagte.
Ein grosser Teil des Koch-Areals in Albisrieden ist seit mehreren Jahren besetzt. Immer wieder veranstalten die Bewohner auf dem Gelände Konzerte und Partys. Anwohner fühlten sich dadurch zunehmend gestört.
Seit Anfang Oktober gelten auf dem Koch-Areal neue Regeln bezüglich Veranstaltungen. Seither sind die Klagen aus der Nachbarschaft gemäss Angaben des Zürcher Sicherheitsdepartements verstummt.
Die Stadt Zürich hat das Areal im Jahr 2013 der UBS für 70,2 Millionen Franken abgekauft. Auf dem Gelände, das in den Quartieren Altstetten und Albisrieden liegt, sollen dereinst ein Gewerbehaus, gemeinnützige Wohnungen sowie ein öffentlicher Park entstehen.
(gin/sda)