Synagogen-Angreifer wird von Gericht als nicht schuldfähig befunden
Das Bezirksgericht Zürich hat gegen einen 27-jährigen Schweizer wegen geplanter Messerattacken auf jüdische Menschen eine stationäre Massnahme angeordnet. Er schlich im Dezember 2024 mit einem Messer vor einer Zürcher Synagoge herum.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an, wie der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagnachmittag sagte. Das Gericht stufte den Mann aufgrund seiner Schizophrenie als nicht schuldfähig ein. Der Mann ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen, hielt sich aber auch immer wieder in Marokko auf, wie er bei der Befragung sagte.
Das Gericht stellte fest, dass der Beschuldigte strafbare Vorbereitungshandlungen zu schwerer Körperverletzung sowie Diskriminierung und Tätlichkeiten begangen hat. Er hatte im Dezember 2024 eine Synagoge mit einem Messer bewaffnet ausgekundschaftet und einen Jugendlichen aufgrund seiner Religion tätlich angegriffen.
Er wollte «Brot schneiden»
An der Verhandlung am Dienstagmorgen wies der 27-Jährige jede böse Absicht von sich. Angesprochen auf das Küchenmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge, mit dem er am Morgen des 12. Dezembers 2024 vor der Synagoge herumschlich, behauptete er schlicht: «Ich wollte Brot schneiden damit».
Die Staatsanwaltschaft zeichnete jedoch ein gänzlich anderes Bild. Für sie war seine Anwesenheit vor der Zürcher Synagoge am frühen Morgen des 12. Dezember 2024 kein Zufall, sondern das Resultat einer gezielten Planung.
Der Mann habe es darauf angelegt, jüdische Menschen zu verletzen oder gar zu töten. Er sei - aufgrund seiner psychischen Krankheit - davon ausgegangen, sich verteidigen zu müssen. Sicherheitsangestellte der Synagoge wurden auf ihn aufmerksam, woraufhin er sich entfernte. Kurze Zeit später wurde er von der Polizei kontrolliert und verhaftet.
Jugendlichen geschlagen
Unmittelbar vor dem Vorfall vor der Synagoge drang er auf das Areal einer jüdischen Schule ein. Dort schlug er einem Jugendlichen mit der Faust gegen das Ohr.
Die Vorfälle ereigneten sich in einer Zeit, in der die jüdische Gemeinde in Zürich besonders aufgrund einer vorangehenden Messerattacke verängstigt war. Im März 2024 hatte ein radikalisierter 15-Jähriger in der Zürcher Innenstadt einen orthodoxen Juden mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt. Dieser Vorfall hatte ein tiefes Klima der Angst geschaffen und die Sorge vor Nachahmungstätern befeuert.
Schizophrenie oder Schutzbehauptung?
Im Zentrum des juristischen Tauziehens stand das psychiatrische Gutachten in dem Fall. Die Expertin bescheinigte dem Mann eine paranoide Schizophrenie, kombiniert mit einer Abhängigkeit von Cannabis und Alkohol. Er habe zum Tatzeitpunkt unter Wahnvorstellungen gelitten und sich in einer Art eingebildetem Verteidigungskampf befunden.
Der Verteidiger zog diese Diagnose in Zweifel und forderte Freisprüche sowie eine Haftentschädigung von 200 Franken pro Tag. Er argumentierte, dass sein Mandant keine Schizophrenie habe und die Untersuchungshaft von fast anderthalb Jahren bereits jede denkbare Strafe aufgewogen hätte. Der Beschuldigte leide nicht an einem «Wahn gegenüber Juden», wie es im Gutachten behauptet werde. Er habe aber «eine äusserst kritische Haltung gegenüber Juden, gerade auch wegen des Gazakrieges», sagte er.
Das Gericht folgte jedoch der medizinischen Einschätzung: Der Mann sei eine Gefahr für die Öffentlichkeit und benötige dringend eine stationäre Therapie in einer geschlossenen Einrichtung, um weitere Taten zu verhindern. (sda/nil)
