Beschwerde gegen Zürcher Polizeigesetz eingereicht
Mehrere Organisationen und Personen haben beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Änderung des Zürcher Polizeigesetzes eingereicht. Unter Federführung der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich lehnen sie die Kostenüberwälzung bei Demonstrationen ab.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Umsetzung des Gegenvorschlags zur «Anti-Chaoten-Initiative», wie die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich am Dienstag mitteilten. Der Kantonsrat stimmte der Umsetzung am 30. Juni 2025 deutlich zu.
Die Umsetzung würde es erlauben, sogenannt störenden Demonstranten, aber auch den Organisatoren von Demonstrationen, die Kosten von Polizeieinsätzen zu überwälzen. Das sei eine «als Gebühr verkappte Strafe», schreiben die Beschwerdeführer. Sie befürchten, dass das Recht auf Protest ernsthaft gefährdet werde.
«Einzigartige Regelung»
Laut dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden wäre eine so weit gehende Regelung in der Schweiz einzigartig. Unter anderem gebe es demnach keine Möglichkeit, die Kostenpflicht durch Befolgen einer polizeilichen Abmahnung abzuwenden und keine Voraussetzungen für eine Kostenüberwälzung wie Sachbeschädigung oder Gewaltanwendung.
Wie der Rechtsvertreter gegenüber Keystone-SDA festhält, wurde bisher kein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt, da die Änderung noch nicht in Kraft getreten sei. Dies bleibe aber vorbehalten und könne im Verfahren jederzeit gestellt werden.
Laut Mitteilung sind an der Beschwerde unter anderem die Grünen Stadt Zürich, die Alternative Liste, die Juso Kanton Zürich und einzelne Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Zürich beteiligt. (sda)