Schweiz
Zürich

Beschwerde gegen Zürcher Anti Chaoten Gesetz eingereicht

Beschwerde gegen Zürcher Polizeigesetz eingereicht

14.10.2025, 08:4714.10.2025, 08:47

Mehrere Organisationen und Personen haben beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Änderung des Zürcher Polizeigesetzes eingereicht. Unter Federführung der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich lehnen sie die Kostenüberwälzung bei Demonstrationen ab.

Polizisten sichern den Bereich der Nuescheler- und Sihlstrasse in der Zuercher Innenstadt am Mittwoch, 24. Dezember 2014 in Zuerich. Laut Angaben der Stadtpolizei Zuerich hat ein angeblich bewaffneter ...
Die Beschwerde richtet sich gegen die Umsetzung der «Anti-Chaoten-Initiative». (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Die Beschwerde richtet sich gegen die Umsetzung des Gegenvorschlags zur «Anti-Chaoten-Initiative», wie die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich am Dienstag mitteilten. Der Kantonsrat stimmte der Umsetzung am 30. Juni 2025 deutlich zu.

Die Umsetzung würde es erlauben, sogenannt störenden Demonstranten, aber auch den Organisatoren von Demonstrationen, die Kosten von Polizeieinsätzen zu überwälzen. Das sei eine «als Gebühr verkappte Strafe», schreiben die Beschwerdeführer. Sie befürchten, dass das Recht auf Protest ernsthaft gefährdet werde.

«Einzigartige Regelung»

Laut dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden wäre eine so weit gehende Regelung in der Schweiz einzigartig. Unter anderem gebe es demnach keine Möglichkeit, die Kostenpflicht durch Befolgen einer polizeilichen Abmahnung abzuwenden und keine Voraussetzungen für eine Kostenüberwälzung wie Sachbeschädigung oder Gewaltanwendung.

Wie der Rechtsvertreter gegenüber Keystone-SDA festhält, wurde bisher kein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt, da die Änderung noch nicht in Kraft getreten sei. Dies bleibe aber vorbehalten und könne im Verfahren jederzeit gestellt werden.

Laut Mitteilung sind an der Beschwerde unter anderem die Grünen Stadt Zürich, die Alternative Liste, die Juso Kanton Zürich und einzelne Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Zürich beteiligt. (sda)

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sunny side down
14.10.2025 09:34registriert März 2021
Da werden zwei Dinge miteienander vermischt. Demonstrationen sollen nicht verhindert oder bestraft werden. Die allermeisten verlaufen ja friedlich und so soll es auch sein. Aber die Kosten für Vandalismus, Sachbeschädigung oder sogar Körperverletzung sollen die Chaoten tatsächlich selber tragen. Und ja es muss eine Strafe sein! Der Steuerzahler hat solche Individuen nicht noch zu unterstützen.
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_Momo_
14.10.2025 08:57registriert August 2025
‚Die Umsetzung würde es erlauben, sogenannt störenden Demonstranten, aber auch den Organisatoren von Demonstrationen, die Kosten von Polizeieinsätzen zu überwälzen. Das sei eine «als Gebühr verkappte Strafe», schreiben die Beschwerdeführer. Sie befürchten, dass das Recht auf Protest ernsthaft gefährdet werde.‘

Also soll der Steuerzahler weiter für diese Chaoten bezahlen?

Allerdings würde ich zustimnen, wenn man die Chaoten zur Kasse bitten würde, die Organisatoren aber nicht.
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Beschwerde gegen Zürcher Polizeigesetz eingereicht
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