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Bundesgericht pfeift die Universität Zürich zurück

Keine 4000-Franken-Bussen: Bundesgericht pfeift die Universität Zürich zurück

12.10.2023, 12:0012.10.2023, 17:28
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Der Bundesgericht hat die neue Disziplinarverordnung der Universität Zürich für ungültig erklärt. Die Universität wollte damit Bussen für Studierende von bis zu 4000 Franken verhängen. Dies sei aber nicht rechtens, so das Bundesgericht.

Doppelt so hoch wie vor zehn Jahren, aber immer noch zu tief: Der Frauenanteil bei den ordentlichen Professuren an Uni Zürich beträgt 21 Prozent.
Die Universität Zürich versucht gegen Ghostwriters vorzugehen.Bild: KEYSTONE

Eine Geldstrafe müsse im Universitätsgesetz verankert werden, so das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil. Solche Strafen seien nicht über eine Verordnung möglich. Um solche Bussen einführen zu können, bräuchte es also einen Kantonsratsbeschluss.

Im Jahr 2020 hatte die Universität Zürich angekündigt, Studierende künftig mit bis zu 4000 Franken zu bestrafen, etwa wenn diese einen Ghostwriter für ihre Arbeiten engagieren, abschreiben oder Veranstaltungen stören. Der Studierendenverband rekurrierte dagegen. (saw/sda)

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15 Kommentare
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Lienat
12.10.2023 14:54registriert November 2017
Das eine Uni keine Busse ausstellen darf, finde ich nachvollziehbar. Schliesslich hat sie keine polizeilichen Befugnisse. Allerdings ist für mich sonnenklar, dass Kosten, welche durch fehlbares Verhalten entstanden sind, durch die Fehlbaren getragen werden müssen. Wenn also z.B. ein Student an einer Klausur beim Schummeln erwischt wird und deshalb eine Nachprüfung anfesetzt werden muss, dann muss der zustädige Dozent für diesen Mehraufwand entschädigt werden und diese Entschädigung muss zu Lasten des Schummlers gehen.

Dürfte man meinetwegen gerne auf jeder Schulstufe so handhaben.
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