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Raser mit 214 km/h auf Autobahn in Zürich geblitzt – es droht Gefängnis

Nach Abzug der Sicherheitsmarge überschritt der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit von 120 um 87 km/h, was einem Raserdelikt entspricht. (Symbolbild)
Nach Abzug der Sicherheitsmarge überschritt der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit von 120 um 87 km/h, was einem Raserdelikt entspricht. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Raser mit 214 km/h auf Autobahn in Zürich geblitzt – diese Strafen drohen jetzt

15.05.2025, 13:5115.05.2025, 14:52
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Die Kantonspolizei Thurgau hat am Mittwochmittag auf der Autobahn A7 bei Gundetswil ZH einen 40-jährigen Deutschen mit 214 km/h geblitzt. Sein Führerausweis wurde eingezogen.

Die rasante Autofahrt wurde während einer Geschwindigkeitskontrolle erfasst, teilte die Kantonspolizei Thurgau am Donnerstag mit. Nach Abzug der Sicherheitsmarge überschritt der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit von 120 um 87 km/h, was einem Raserdelikt entspricht.

Die Tempomessung fand auf dem Autobahnabschnitt zwischen Frauenfeld TG und Attikon ZH auf Zürcher Kantonsgebiet statt, wofür jedoch die Kantonspolizei Thurgau zuständig ist, wie diese auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Der Autofahrer werde bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland angezeigt.

Mit diesen Strafen muss der Raser rechnen

Wer bei Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mindestens 80 km/h zu schnell fährt, gilt als Raser. Bei einem Raserdelikt erfolgen zwingend eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe – und ein Führerscheinentzug. Auch das Fahrzeug kann eingezogen werden. Grundsätzlich gilt:

  • Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren möglich. Bedingte Freiheitsstrafen sind bis zu zwei Jahren möglich.
  • Fahrausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Für das Wiedererlangen braucht man ein positives verkehrspsychologisches Gutachten.
  • Bei Wiederholung ist der Fahrausweis für mindestens zehn Jahre weg.

Seit zwei Jahren sind unter bestimmten Voraussetzungen aber auch mildere Strafen möglich. Das Gericht hat seit einer Gesetzesanpassung 2023 mehr Spielraum bei der Verurteilung von Raserdelikten, allerdings nur, wenn der Täter noch kein gravierendes Verkehrsdelikt begangen hat oder die Person aus achtenswerten Beweggründen gehandelt hat.

Trifft einer dieser beiden Punkte zu, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängen. (ome/sda)

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165 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chnörzli3000
15.05.2025 14:12registriert September 2023
Die Strafen sind nicht drakonisch, sie sind angemessen.
So viel zu schnell fährt man nicht aus versehen und man merkt es auch ganz bestimmt. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass sich 200 auf einer deutschen Autobahn schnell anfühlen und bei uns hier sind die Spuren auch noch schmaler...
Der Mann hatte einfach keinen Bock auf Beschränkung und ihm war egal andere zu gefährden. Auto weg, Ausweis weg, zwei Monatslöhne weg.
Ich war schon aus versehen zu schnell, hat 40 Stütz gekostet, hat mich geärgert und ich pass besser auf. Nicht dasselbe.
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Glücklich
15.05.2025 14:19registriert August 2022
Bei so einer Geschwindigkeitsübertretung ist der Raser für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein potentielles tödliches Risiko, da muss eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Unglaublich …
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Luna777
15.05.2025 14:40registriert Februar 2025
Ansichtssache. Ich finde die Strafen zu mild. Könnte ich entscheiden, würde dieser Raser sein restliches Leben als Fussgänger verbringen.
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