Die Kantonspolizei Thurgau hat am Mittwochmittag auf der Autobahn A7 bei Gundetswil ZH einen 40-jährigen Deutschen mit 214 km/h geblitzt. Sein Führerausweis wurde eingezogen.
Die rasante Autofahrt wurde während einer Geschwindigkeitskontrolle erfasst, teilte die Kantonspolizei Thurgau am Donnerstag mit. Nach Abzug der Sicherheitsmarge überschritt der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit von 120 um 87 km/h, was einem Raserdelikt entspricht.
Die Tempomessung fand auf dem Autobahnabschnitt zwischen Frauenfeld TG und Attikon ZH auf Zürcher Kantonsgebiet statt, wofür jedoch die Kantonspolizei Thurgau zuständig ist, wie diese auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Der Autofahrer werde bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland angezeigt.
Wer bei Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mindestens 80 km/h zu schnell fährt, gilt als Raser. Bei einem Raserdelikt erfolgen zwingend eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe – und ein Führerscheinentzug. Auch das Fahrzeug kann eingezogen werden. Grundsätzlich gilt:
Seit zwei Jahren sind unter bestimmten Voraussetzungen aber auch mildere Strafen möglich. Das Gericht hat seit einer Gesetzesanpassung 2023 mehr Spielraum bei der Verurteilung von Raserdelikten, allerdings nur, wenn der Täter noch kein gravierendes Verkehrsdelikt begangen hat oder die Person aus achtenswerten Beweggründen gehandelt hat.
Trifft einer dieser beiden Punkte zu, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängen. (ome/sda)
So viel zu schnell fährt man nicht aus versehen und man merkt es auch ganz bestimmt. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass sich 200 auf einer deutschen Autobahn schnell anfühlen und bei uns hier sind die Spuren auch noch schmaler...
Der Mann hatte einfach keinen Bock auf Beschränkung und ihm war egal andere zu gefährden. Auto weg, Ausweis weg, zwei Monatslöhne weg.
Ich war schon aus versehen zu schnell, hat 40 Stütz gekostet, hat mich geärgert und ich pass besser auf. Nicht dasselbe.
Unglaublich …