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Kuhglockenstreit im Zürcher Oberland eskaliert: Bauer provoziert mit noch grösseren Glocken

Kuhglockenstreit im Zürcher Oberland eskaliert: Bauer provoziert mit noch grösseren Glocken

11.05.2016, 10:4611.05.2016, 11:07

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Entscheide des Gemeinderates von Wald und des Baurekursgerichts im sogenannten Kuhglockenstreit gestützt. Die Kühe eines Bauern dürfen nachts keine Glocken tragen. Anwohner hatten sich über den Lärm beschwert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden und der Bauer hat auch bereits Rekurs gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt. Ein Ende des bereits fünfjährigen Streits scheint noch lange nicht in Sicht zu sein. Denn wie der «Zürcher Oberländer» am Mittwoch berichtete, habe der Bauer Anfang Woche dreimal so viele Tiere wie beim Augenschein des Baurekursgerichts auf die Weide gebracht und anders als früher jedem Rind eine grosse Glocke umgehängt.

Entlaufene Rinder leichter finden

Der Fall ist verzwickt: Er ziehe seinen Tieren die Glocken aus Sicherheitsgründen an, um entlaufene Rinder dank dem Glockengeläut schneller wieder zu finden, begründet der Landwirt aus Wald. Gleichzeitig fürchten die Anwohner um ihre Nachtruhe: Aufgrund der Lärmimmissionen sei es selbst bei geschlossenen Fenstern nicht mehr möglich, nachts Schlaf zu finden, heisst es im Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts.

«Mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten ist kaum mit entlaufenen Tieren zu rechnen und solche wären gegebenenfalls auch ohne Glocken gut auffindbar.»

Der Walder Gemeinderat ordnete deshalb im November 2014 an, dass die Kühe von 22 bis 7 Uhr im Umkreis von 200 Metern zur Liegenschaft des in der Ruhe gestörten Ehepaares keine Glocken tragen dürfen. Das Baurekursgericht wies danach im August 2015 eine Beschwerde des Bauern ab.

Es gewichtete die Nachtruhe höher als die Interessen des Landwirts, «da mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten kaum mit entlaufenen Tieren zu rechnen ist und solche gegebenenfalls auch ohne Glocken gut auffindbar wären».

Aussergerichtliche Einigung scheiterte

Die Parteien setzten sich daraufhin zusammen. Die aussergerichtliche Einigung scheiterte jedoch im Herbst des vergangenen Jahres, woraufhin der Landwirt ans Zürcher Verwaltungsgericht gelangte.

In seiner Beschwerde beantragte er eine Lärmmessung, denn der Augenschein vor Ort, den das Baurekursgericht durchgeführt hat, sei nicht korrekt gewesen. Zudem sah er von einer ausführlichen schriftlichen Begründung seiner Eingabe ab und wollte lieber persönlich befragt werden.

Das Verwaltungsgericht hat nun die Entscheide des Baurekursgerichts und des Gemeinderats gestützt und die Beschwerde des Landwirts abgewiesen. Eine persönliche Befragung sei im Gesetz nicht vorgesehen und eine zusätzliche Lärmmessung nicht notwendig. (whr/sda)

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