Schweiz
Zürich

28-Jähriger steht nach Messerattacke in Uster ZH vor Gericht

Tödlicher Messerangriff in Uster ZH: Mann wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt

04.07.2024, 10:2404.07.2024, 10:24
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Ein 28-jähriger Schweizer hat im August 2022 nach einer Geburtstagsparty in einer Bar in Uster ZH einen gleichaltrigen Mann erstochen. Der tödlichen Messerattacke auf einem Parkplatz ging ein banaler Streit um einen Platz im Auto für die Heimfahrt voraus. Am heutigen Donnerstag muss sich der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Uster verantworten.

Der 28-jährige Mann aus Zürich setzte sich nach dem Besuch einer privaten Geburtstagsfeier in einer Bar in Uster in den frühen Morgenstunden des 27. November 2022 in das Auto des späteren Opfers. Dieser gab ihm klar zu verstehen, dass er nicht mitfahren könne, weil das Auto bereits ohne ihn voll sei. Nach mehrfacher Aufforderung stieg er widerwillig aus und beleidigte den Besitzer des Autos lauthals. Nachdem er sich einige Meter vom Auto entfernt hatte, warf er eine Flasche auf das immer noch auf dem Parkplatz stehende Auto.

Daraufhin kam es zu einem kurzen Gerangel zwischen den beiden Männern, bei dem der Autobesitzer den Beschuldigten einmal mit der Faust ins Gesicht schlug. Daraufhin zückte dieser ein mitgeführtes Messer, und stach laut Anklageschrift achtmal auf seinen Gegner ein. Ein Stich – laut Anklageschrift wahrscheinlich bereits der erste – durchtrennte die Halsschlagader.

Angreifer macht Notwehr geltend

Das Opfer starb trotz Reanimationsversuchen von Rettungskräften noch auf dem Parkplatz. Passanten hielten den davonrennenden Messerstecher bis zum Eintreffen der Polizei zurück.

Der Beschuldigte hat am Donnerstag Notwehr geltend gemacht. «Ich hatte Panik und Todesangst», sagte der Beschuldigte. Das spätere Opfer habe auf ihm gesessen und nicht aufgehört, auf ihn einzuschlagen. Daraufhin habe er zum Messer gegriffen.

Er befindet sich seit der Tat im Gefängnis. Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung. Der Verteidiger des Beschuldigten stellte noch keine Anträge gestellt. Wann das Urteil gefällt wird, ist offen. (ear/sda)

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