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Zürich

Wärter schmuggelt Drogen in Zürcher Gefängnis Pöschwies

Blick auf den Eingang des Justizvollzug der JVA Poeschwies, aufgenommen am Donnerstag, 13. Juli 2017 in Regensdorf. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Ein ehemaliger Mitarbeiter schmuggelte Drogen ins Gefängnis Pöschwies in Regensdorf ZH.Bild: KEYSTONE

Ehemaliger Wärter schmuggelte Drogen in Zürcher Gefängnis

08.04.2026, 11:0608.04.2026, 19:17

Vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH mussten sich am Mittwoch ein ehemaliger Gefängnisaufseher, zwei Insassen und die Mutter einer der Insassen verantworten. Sie sollen Betäubungsmittel in das Gefängnis Pöschwies geschmuggelt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft einem ehemaligen Mitarbeiter des Gefängnisses Pöschwies, zwei Insassen und der 72-jährigen Mutter einer der beiden Insassen bandenmässiger Betäubungsmittelhandel vor. Die Mutter soll dem Mitarbeiter Drogen übergeben haben, die der Mitarbeiter in das Gefängnis schmuggelte und dort an vereinbarten Stellen platziert haben soll. Die beschuldigten Insassen hätten dann die Drogen weiter verkauft.

Wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch vor Gericht ausführte, dokumentieren Videoaufnahmen, wie der beschuldigte Mitarbeiter die Päckchen im Gefängnis platzierte und sie von Insassen abgeholt wurden. Zudem seien Absprachen zwischen dem Mitarbeiter und seinen drei Komplizen, zwei Insassen und der 72-jährigen Mutter eines Insassen, dokumentiert.

In SMS tauschte sich der ehemalige Gefängnismitarbeiter mit der Mutter des Komplizen darüber aus, wo er sie zur Übergabe treffen sollte und wie viel Geld er erhalte.

«Risikoreiches Unterfangen»

Teilweise sei er auch mit Zetteln über den Übergabeort und die Adressaten informiert worden. «Der Beschuldigte ging organisiert vor. Ohne Absprache wäre ein derart kompliziertes und risikoreiches Unterfangen nicht möglich gewesen», sagte der Staatsanwalt.

Er fordert eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren für den ehemaligen Gefängnismitarbeiter, wovon er ein Jahr absitzen müsste. 24 Monate sollen mit einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben werden. Zudem soll der Beschuldigte 4000 Franken an den Staat bezahlen. Dies als Ersatzforderung für den unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil.

Der Staatsanwalt lasse dabei aber etwas Wesentliches ausser Acht, wie der Verteidiger des ehemaligen Mitarbeiters ausführte: Nach 30 Jahren Dienst in der Pöschwies habe der beschuldigte ehemalige Mitarbeiter des Gefängnisses zugestimmt, einem Insassen eine «kleine Gefälligkeit» zu tun. Der Beschuldigte schmuggelte daraufhin Rauchwaren und Alkohol in das Gefängnis. Doch dies habe sich bei den Insassen herumgesprochen, die ebenfalls um Gefälligkeiten baten.

«Ich habe die Pakete entgegengenommen und platziert», gab der Beschuldigte zu. Er wolle nicht lügen, bereue aber seine Tat. Über den Inhalt habe er nicht Bescheid gewusst. Er sei nur Übermittler gewesen. Er sei da in «etwas hineingeraten» und habe «nicht rechtzeitig die Reissleine gezogen».

«Der Beschuldigte wollte aussteigen, doch er erhielt auf einem Parkplatz Besuch von einer grossen Person, die ihm drohte, ihn zusammenzuschlagen und zu töten, wenn er nicht weitermache», sagte sein Verteidiger am Prozess.

Über Selbstanzeige nachgedacht

Der heute 64-jährige Beschuldigte habe daraufhin über eine Selbstanzeige nachgedacht, aber um seine Anstellung und um seine Familie gefürchtet. In seinem Schlusswort sagte er an die Staatsanwaltschaft gewandt: «Sie können sich nicht vorstellen, wie schlimm es ist, wenn man seine eigene Familie bedroht sieht. Ich wollte meine Familie dem nicht aussetzen.»

Von einer Bande, die sich organisiert hat, könne man unter diesen Bedingungen nicht sprechen, führte der Verteidiger aus. Er plädierte daher auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren.

Weder die beiden Insassen noch die Mutter wollten sich vor dem Gericht äussern. Ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch. Auch sie erkannten keine Bande hinter den Taten. Auch sei nicht bewiesen, was sich tatsächlich in den platzierten Paketen befand, das gehe auch nicht aus den Videoaufnahmen hervor.

Das Urteil wird am Mittwoch, 15. April, um 14 Uhr verkündet. (nil/hkl/sda)

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