Schweiz
Zürich

Verwaltungsgericht hebt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur auf

Gericht hebt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur auf

29.11.2024, 12:2329.11.2024, 14:26
Mehr «Schweiz»

Doch keine Mindestlöhne für die Bewohnerinnen und Bewohner der Städte Zürich und Winterthur: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am Freitag die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns aufgehoben. Diese verstiessen gegen kantonales Recht, begründete das Gericht seinen Entscheid.

Zwar sei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Kantonen in gewissen Grenzen erlaubt, einen Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme einzuführen, heisst es in einer Medienmitteilung des Zürcher Verwaltungsgerichts vom Freitag.

Die in den Städten Zürich und Winterthur vorgesehenen Mindestlöhne lägen zwar innerhalb der zulässigen Grenzen und seien mit der Wirtschaftsfreiheit und dem Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts vereinbar.

Doch liessen weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, argumentierte das Gericht. Die Verordnungen verstiessen damit gegen kantonales Recht. Deshalb hiess das Gericht die dagegen erhobenen Beschwerden gut.

Deutliches Ja an der Urne

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde, in Winterthur 23 Franken betragen sollen.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner auch rechtliche Bedenken. Ob ein kommunaler Mindestlohn rechtlich überhaupt zulässig ist, stand vor der Abstimmung nicht zweifellos fest.

Verbände rekurrierten

Nach dem Ja an der Urne zu den städtischen Mindestlöhnen erhoben die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW), der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich rechtliche Schritte.

Sie hätten von Anfang an darauf hingewiesen, dass Mindestlöhne primär Aufgabe der Sozialpartner seien und kommunale Lösungen weder zulässig noch sinnvoll seien, schrieben die Verbände am Freitag in einer Medienmitteilung zum Verwaltungsgerichtsurteil.

Eine kommunale Regelung würde zudem zu einem Flickwerk führen, welches nicht nur bezüglich Vorschriften, sondern auch insbesondere bei der Umsetzung zu komplizierten bürokratischen Hürden führen würde, schrieben sie weiter.

Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Sparen like a Pro: Diese 23 Leute machen es vor
1 / 25
Sparen like a Pro: Diese 23 Leute machen es vor
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Mit diesem Job würdest auch du den Montag lieben (ausser du bist ein Katzentyp)
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
94 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Garp
29.11.2024 12:47registriert August 2018
Wer hat Beschwerde eingereicht und wie war die Begründung des Gerichts?
Mit dieser knappen Meldung kann ,an ja nichts anfangen.
12815
Melden
Zum Kommentar
avatar
Peter Vogel
29.11.2024 12:32registriert Juni 2020
Und weiter? Warum gab es eine Beschwerde? Was war die Begründung?
8211
Melden
Zum Kommentar
avatar
slnstrm
29.11.2024 12:38registriert August 2023
Und was bedeutet das jetzt genau? Etwas gar knapp...
7913
Melden
Zum Kommentar
94
Auch der Ständerat sagt Ja: Transportpolizei soll mit Tasern ausgerüstet werden

Einsatzkräfte der Transportpolizei sollen in der Schweiz künftig Elektroschockpistolen verwenden dürfen. Für den Einsatz dieser so genannten Taser hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat ausgesprochen.

Zur Story