Der Bezirksrichter will keine neue Massnahme für «Carlos». Dies gibt er bei der Urteilseröffnung am Bezirksgericht Dietikon am Freitagabend bekannt. Er spricht «Carlos» der Sachbeschädigung und der Hinderung einer Amtshandlung schuldig, jedoch vom Vorwurf der Drohung frei. «Carlos» muss eine Geldstrafe von 33 Tagessätzen zu 30 Franken bezahlen, die aber mit der nicht gerechtfertigten Gefängnisstrafe bereits beglichen ist. «Carlos» erhält dafür eine Genugtuung von 14'300 Franken.
«Bezüglich der Drohung haben wir praktisch nichts», sagt Richter Benedikt Hoffmann bei der Urteilsbegründung. Das Überwachungsvideo, das heute vor Gericht gezeigt wurde, überführe den angeblichen Geschädigten eindeutig der Lüge. Die beiden hätten miteinander etwas zu schaffen gehabt, das im Dunkeln bleiben sollte. Dass der Geschädigte aber durch «Carlos» in Angst und Schrecken versetzt worden sei, sei eindeutig nicht sichtbar.
Strafmindernd wikrt sich gemäss Richter Hoffmann unter anderem die mediale Vorverurteilung aus. Mehr noch aber die unrechtmässige Verhaftung nach des Dokfilms. «Es hat in der Schweiz eine willkürliche Verhaftung gegeben», sagt Hoffmann: «Ich bin fassungslos.» Die spätere Sachbeschädigung im Massnahmezentrum Uitikon käme aus diesem Blickwinkel der Situation einer Notwehrreaktion nahe.
Von einer erneuten Massnahme sieht der Richter einerseits aufgrund der niederen Schwere der erneuten Straftaten und andererseits wegen «Carlos»' Therapieunwilligkeit ab.
Der Zürcher Staatsanwalt hat am Freitag vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH für «Carlos» eine ambulante Therapie für psychisch schwer gestörte Straftäter beantragt. Der knapp 20-jährige Straftäter will aber keine Therapie mehr. Er ist überzeugt, dass solche Massnahmen bei ihm nichts bringen.
Gemäss Angaben des Staatsanwaltes findet «Carlos», dass er psychisch gesund sei. Schliesslich könne jeder zum Straftäter werden. Therapien würden bei ihm sowieso nichts bringen, man versuche es ja seit seinem 10. Lebensjahr.
An einem neuen psychologischen Gutachten wollte «Carlos» denn auch schon gar nicht mehr mitwirken. Es wurde deshalb aufgrund von Akten erstellt und kommt zum Schluss, dass «Carlos» eine dissoziale Persönlichkeitsstörung hat. Eine solche Störung zeigt sich etwa durch konsequente Missachtung von sozialen Regeln.
Trotz dieser Störung sei er aber voll schuldfähig. Die Rückfallgefahr sei gross, hält das Gutachten weiter fest – vor allem was Drohungen, Gewalt und Sachbeschädigungen betreffe.
Der Staatsanwalt ist sich bewusst, dass «Carlos» keine weitere Therapie will. Dennoch sieht er darin die grössere Strafe als in einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Denn: «Carlos» müsste nur noch einen Monat absitzen, weil er bereits sechs Monate hinter sich hat und Straftäter in der Regel nach der Verbüssung von zwei Dritteln entlassen werden.
Weil «Carlos» mehrheitlich schwieg, ging die Vorhandlung rasch voran.
Schweigen – diese Taktik hat der Zürcher Straftäter «Carlos» bei seinem Prozess gewählt. Reden wollte der sichtlich schlecht gelaunte 19-Jährige nur über seine neue Religion, den Islam.
Geburtsort? Kindheit? Besuchte Schulen? «Carlos» wollte zu keiner dieser ihm gestellten Standard-Fragen eine Antwort geben. Den Kopf auf die rechte Hand abgestützt, liess er die Fragen ohne Reaktion an sich vorüberziehen. Das stehe doch alles in seinen Akten, das müsse er ja nicht nochmals erzählen.
Reden wollte er nur über den neuen Halt in seinem Leben, den Islam. «Carlos» nennt sich jetzt Ibraheem und lebt nach dem Koran. «Aber ich verfluche die Terrormiliz IS», stellte er klar. Eine Frage des Richters zum Thema Drogen empfand er als Frechheit und reagierte entsprechend schnippisch. «Ich bin jetzt Muslim. Da habe ich doch nichts mit Drogen zu tun.»
Auch die Befragungen zu den Anklagepunkten dauerten nicht lange. Er gab zu, die Zellen im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) verwüstet und unter Wasser gesetzt zu haben. «Es war aber nicht mein eigenes Verschulden.» Er habe sich im MZU sehr schlecht gefühlt, er habe nicht mal einen Fernseher gehabt.
Zum weiteren Anklagepunkt, wonach er an der Zürcher Langstrasse einen Mann mit einem Klappmesser bedroht haben soll, schwieg «Carlos» ebenfalls. Ein Überwachungsvideo, das während des Prozesses abgespielt wurde, zeigt sein mutmassliches Opfer, wie es in einen Hinterhof rennt und sich dort mit einer Eisenstange bewaffnet.
In einer Zeugenaussage gab der junge Mann an, er habe zu diesem Zeitpunkt grosse Angst gehabt, verletzt zu werden. Er habe «Carlos» zuvor noch nie gesehen. «Carlos» bestritt im Prozess, ein Messer dabeigehabt zu haben.
Es war das erste Mal, dass sich «Carlos» als Erwachsener vor der Justiz verantworten musste. Ein neues «Sondersetting» war somit von Anfang an ausgeschlossen.
Der Staatsanwalt beantragte gemäss Anklageschrift eine unbedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 15 Tagesätzen zu je 30 Franken. Die Vorwürfe lauteten auf mehrfache Sachbeschädigung und Drohung.
Mit Material der Nachrichtenagentur sda.