Am Bezirksgericht Meilen ZH wird am heutigen Montag der Mordprozess fortgeführt, der vor zehn Tagen unterbrochen worden ist. An drei Tagen halten nun die Parteienvertreter ihre Plädoyers. Zum Abschluss hat der Beschuldigte Gelegenheit zu einem Schlusswort.
Der Schweizer weist alle Vorwürfe zurück. Weil es auch keine direkten Zeugen der Vorfälle gibt, kann sich das Gericht für sein Urteil nur auf Indizien stützen. Laut Gesetz darf eine Verurteilung nur erfolgen, wenn das Gericht «keine vernünftigen Zweifel» an der Täterschaft des Beschuldigten hat. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.
Laut Anklage hat der heute 50-Jährige im Dezember 2012 in einem Ferienhaus auf Mallorca seine Frau derart zusammengeschlagen, dass sie Knochenbrüche und andere schwere Verletzungen im Gesicht und am Kopf erlitt. Später am Abend soll er sie vor dem Haus mit dem Mietwagen angefahren und ihr damit Brüche der Kniescheiben und Oberschenkelknochen zugefügt haben. Die Frau überlebte, blieb aber gehbehindert.
Im April 2014 soll er die inzwischen von ihm geschiedene Frau in deren Wohnung in Küsnacht ZH mit heissem Wasser verbrüht und sie dann in der Badewanne ertränkt haben. Der Staatsanwalt beantragt eine Verurteilung wegen Mordes (in Küsnacht) und Mordversuchs (auf Mallorca). Seinen Strafantrag stellt er im Rahmen des Plädoyers, das heute Montag, auf dem Verhandlungsplan steht.
In beiden Fällen hatten die Behörden aufgrund der Erklärungen des Mannes angenommen, es handle sich um Unfälle, oder die Frau habe selbst in suizidaler Absicht gehandelt. Erst als der Mann umgehend nach dem Tod der Frau und in den folgenden Monaten immer wieder auf Auszahlung der Lebensversicherungssumme von einer halben Million Franken drängte, wurde die Versicherung misstrauisch.
Sie leitete Abklärungen ein. Daraufhin übernahmen die Strafverfolgungsbehörden. Sie leiteten ein Strafverfahren ein. Auch der Vorfall auf Mallorca wurde neu aufgerollt. Im Oktober 2016 wurde der Mann festgenommen und sitzt seither in Haft.
(aeg/sda)