Zwischen Mitte Juli und Ende August ist Sternschnuppenzeit. Doch in der zweiten Augustwoche ist das Spektakel besonders eindrücklich, denn dann kommen die sogenannten Perseiden. Die Perseiden sind ein Meteorstrom, der vom Kometen 109P/Swift-Tuttle stammt. Sie sind quasi das Abfallprodukt, das der Komet bei seiner Reise durchs All hinterlässt und welches die Erde jedes Jahr Mitte August durchkreuzt.
Viele Sternschnuppen bedeuten auch viele Wünsche. Denn wie jedes Kind weiss: Pro Sternschnuppe darf genau etwas gewünscht werden. Doch neben der eisernen Regel, dass der Wunsch nicht geäussert werden darf, ist bezüglich Sternschnuppenregelwerk wenig bekannt. Höchste Zeit also, die Regeln zu repetieren.
Die bereits erwähnte erste Regel ist, dass der Wunsch, der beim Erblicken einer Sternschnuppe gefasst wird, nicht geäussert werden darf. Ansonsten droht die direkte Annullierung des Gewünschten. Nur Wünsche, die rein mental formuliert und offiziell als Wunsch einer Sternschnuppe zugeteilt werden, sind zur Erfüllung berechtigt.
Ein Wunsch kann selbstredend nicht beliebig lang nach dem Erlöschen einer Sternschnuppe angebracht werden. Offiziell gilt, dass die innerliche Wunschäusserung die Dauer der Sternschnuppe nicht überdauern darf. Dies ist in der Realität keine allzu genaue Wissenschaft, wurde doch schon oft beobachtet, dass gewisse Margen nach dem Erlöschen goutiert wurden. Gesunder Menschenverstand und Selbstdisziplin sind hier gefragt, um die Fairness zu gewährleisten.
In Hochsommernächten kann es, wie eingangs betont, vorkommen, dass hunderte Sternschnuppen zu sehen sind. Es gilt gemeinhin, dass das Wunschmaximum von sieben Sternschnuppen pro Nacht nicht überschritten werden soll. Das Maximum bezieht sich jedoch nur auf die Anzahl verschiedener Wünsche.
Je öfter ein Wunsch gewünscht wird, desto eher geht er in Erfüllung. Daher empfiehlt es sich, nach sieben verschiedenen Wünschen wieder beim ersten Wunsch zu beginnen, sollte man in den Genuss einer achten Sternschnuppe kommen. Auch eine strategische Wunschfolge ist natürlich möglich, wobei dies ein potenziell leicht höheres Risiko beherbergt.
Prinzipiell sind alle Wunscharten gestattet, die nicht die Unversehrtheit Dritter gefährdet. Gemeinhin gilt jedoch, dass materielle Wünsche andersartigen (z.B. emotionalen, sozialen) Wünschen vorzuziehen sind. Dies wird zweierlei begründet.
Erstens ist das Auswerten von quantifizierbaren Wünschen wesentlich einfacher und ergo genauer. Das hilft, falsch ausgeführte Wünsche präziser zu eruieren und sie in der Folge zu vermeiden. Bei emotionalen Themen ist die Auswertung oftmals schwieriger, da das Definitionskriterium für die Erfüllung des Wunsches wesentlich vager ist.
Zweitens sind materielle Wünsche lukrativer, da sie – bei tatsächlicher Erfüllung – nicht steuerpflichtig sind, sofern nachgewiesen werden kann, dass sie durch eine Sternschnuppe erstanden.
Wünsche können, ungeachtet der Wunschart, gewonnen werden. Gelingt es einer Person, den bereits getätigten Wunsch einer anderen Person zu entlocken, so wird die allfällige Erfüllung des Wunsches auf den Entlocker bzw. die Entlockerin übertragen. Das Regelwerk macht keinen Unterschied, ob dies mit guter oder böswilliger Absicht geschieht (jmd. eines Wunsches entlasten vs. jmd. durch kommunikative Manipulation eines Wunsches berauben).
Das Mindestalter für Sternschnuppenwünsche ist global auf 18 Jahre festgelegt, da davon ausgegangen wird, dass das Gehirn erst zu diesem Zeitpunkt genügend ausgereift ist, um sich der Tragweite der Wünsche gewahr zu sein. Das Wünschen in jüngerem Alter ist dennoch nicht untersagt und darf durchaus zu Übungszwecken ausgeübt werden. Die Wünsche haben dabei aber keinerlei Wert.
Prinzipiell ist es gestattet, Sternschnuppen mit einer Kamera aufzuzeichnen, wobei auch aufgezeichnete Schnuppen nur einmalig bewünschbar sind. Die Wunsch-Erfüllungs-Chance wird nicht davon beeinflusst, obwohl durch die Aufnahme natürlich ein gewisser Druck in Form Rechenschaftspflicht auf die Schnuppe ausgeübt wird. Die Sternschnuppen, insbesondere die flüchtigen, lassen sich aber nur selten rückverfolgen.
Um einer Wunschinflation vorzubeugen, kann jede Sternschnuppe weltweit nur einmal bewünscht werden. Da die zeitlichen Nuancen aufgrund der kurzen Sichtbarkeitsdauer einer Sternschnuppe zu gering sind, um die Wünscherschaft nach Wunschgeschwindigkeit zu rangieren, greift stattdessen ein anderes Hauptkriterium: Wenn sich zwei Menschen auf der Welt zu derselben Sternschnuppe etwas wünschen, gewinnt jeweils derjenige in der höheren Steuerklasse.
Sollte es vorkommen, dass eine Sternschnuppe den Nachthimmel durchkreuzt, ohne auch nur von einer Person bewünscht zu werden, verheisst dies nichts Gutes. Sternschnuppen gelten als nachtragend und dem Jähzorn nicht abgetan. Obwohl der genaue Mechanismus bislang nicht restlos geklärt werden konnte, ist mit zeitnahen Vergeltungsschlägen zu rechnen.
Immerhin bleibt festzuhalten, dass dies nur sehr selten vorkommt und durch die fortschreitende Überbevölkerung auch in Zukunft kaum zum Problem werden dürfte. Der letzte bekannte Vorfall liegt schon 66 Millionen Jahre zurück.
Deshalb erfüllen sich meine Wünsche nicht. Immer alles falsch gemacht.
Aber das von der Wunschinflation war mir bisher nicht bekannt.
😂😂😂
Um einer Wunschinflation vorzubeugen, kann jede Sternschnuppe weltweit nur einmal bewünscht werden.
Wenn sich zwei Menschen auf der Welt zu derselben Sternschnuppe etwas wünschen, gewinnt jeweils derjenige in der höheren Steuerklasse.
Der beste Artikel des Tages.
Und jetzt hopp ins Zelt!💫