Es war ein Knall in der Fussballwelt im April: Zwölf der grössten Klubs machten Pläne publik, dass sie ihre eigene Eliteliga ins Leben rufen möchten. Der Aufschrei war riesig: von den Fans, den kleineren Vereinen, den nationalen Fussballverbänden – vor allem aber von der UEFA und der FIFA. Der europäische Verband und der Weltfussballverband drohten unter anderem damit, dass die Klubs und deren Spieler nicht mehr bei ihren Wettbewerben mitspielen könnten.
Neun Vereine bekamen rasch kalte Füsse. Sie zogen sich zurück und entschuldigten sich auf den sozialen Kanälen. Die Idee der europäischen Super League sei tot, hiess es damals. Davon wollen die drei übrig gebliebenen nichts wissen: Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus Turin. Erst kürzlich erklärte Barcelona-Präsident Joan Laporta in einem Interview, dass das Projekt noch immer existiere.
Um die Pläne endgültig zu begraben, wollte die UEFA juristisch gegen die Vereine vorgehen. Eine Sperre für die europäischen Wettbewerbe und eine Geldstrafe schienen realistisch. Am späten Montagabend aber die Kapitulation: Der europäische Fussballverband muss sein laufendes Verfahren gegen die drei Klubs einstellen.
Auch werde die UEFA von den anderen neun Super-League-Teams vorerst keine Strafzahlungen einfordern, hiess es. Zunächst hatten sich die Klubs und die UEFA auf eine Zahlung von 15 Millionen Franken geeinigt, die in den Nachwuchsfussball hätten investiert werden sollen.
Der Grund des Rückzugs trägt einen Namen: Manuel Ruiz de Lara. Der Madrider Richter hatte letzte Woche der UEFA ein Ultimatum von fünf Tagen gestellt, um die Sanktionsdrohungen gegen die Gründungsmitglieder der Super League zurückzunehmen. Schon im April unterstützte jener Richter die Anliegen der Spitzenklubs. Damals hatte er dem Weltverband FIFA und der UEFA Sanktionen und Massnahmen gegen die zwölf Super-League-Teilnehmer untersagt. Nach dem erneuten Urteil gegen die UEFA wirft diese dem Richter Parteilichkeit vor und fordert seine Absetzung.
Rechtlich ist die Situation jedoch verzwickt. Tatsächlich stünde eine Sanktionierung der drei Klubs auf eher wackligen Beinen. Das Madrider Gericht beruft sich auf das Kartellrecht, wonach neben den UEFA-Wettbewerben andere Ligen existieren dürften. Diese Aussage widerspricht dem im Sport oft angewandten «Ein-Platz-Prinzip», wonach es von der obersten bis zur untersten Einheit nur einen Verband geben kann.
Die UEFA muss Real Madrid, Barcelona und Juventus Turin also vorerst straffrei davonkommen lassen. Die drei Drahtzieher, die so dringend ihre Eliteliga gründen möchten, um ihre riesigen Schuldenberge abzubauen, können sich derweil bestätigt fühlen. Der erste Versuchsballon der Eliteliga ist zwar mit einem grossen Knall geplatzt. Aber es werden weitere Ballone in den Himmel steigen – auch wenn die UEFA bekräftigte, dass sie ihre Position in allen relevanten Rechtsordnungen weiterhin verteidigen möchte.
Vieles im Umgang mit den Super-League-Plänen erinnert an einen anderen Fall. Am 15. Februar 2020 schloss die UEFA Manchester City für zwei Jahre von allen europäischen Wettbewerben aus. Der englische Spitzenklub hatte gegen das Financial Fairplay verstossen. Doch im Juli 2020 hob der Internationale Sportgerichtshof CAS die Sperre wieder auf. Manchester City kam im Jahr darauf bis in den Final der Champions League. Spätestens seit jenem Urteil müssen sich die Topklubs nicht mehr vor Sanktionen betreffend Financial Fairplay fürchten.
Ähnlich ist es auch bei der Super League. Im Hintergrund wird weitergetüftelt und geplant an einer neuen Ordnung im europäischen Fussball. Einer Ordnung, in der die Superreichen noch reicher und mächtiger werden sollen. Im Kampf dagegen ist die UEFA inzwischen nur noch ein zahnloser Tiger.