Es erinnert an einen Schildbürgerstreich. Besonders fleissige Beamten haben festgestellt, dass die Trikots des Schweizer Eishockey-Nationalteams womöglich gegen das Wappenschutzgesetz verstossen.
Dieses ist seit sieben Jahren in Kraft und regelt den Gebrauch mit dem Schweizer Wappen, dem weissen Kreuz auf rotem Grund. Nur wer eine Bewilligung der Behörden besitzt, darf das Schweizer Wappen und Kantons- sowie Gemeindewappen verwenden.
Der Schweizerische Eishockeyverband (die Swiss Ice Hockey Federation, SIHF) hat es gemäss dem «Blick» verpasst, beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die SIHF hätte noch bis Ende 2018 die Möglichkeit gehabt, eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Doch das sei nicht geschehen. Im Prinzip müsste die Nati deshalb das Trikotdesign ändern. Der Verstoss gegen das Gesetz wird mit einer Busse oder gar mit Gefängnis bestraft.
Bei der SIHF heisst es, man sei seit Jahren «mit den höchsten Stellen» in Kontakt. «Dabei wurde uns mehrmals Unterstützung zugesagt», betonte Verbands-CEO Patrick Bloch gegenüber dem «Blick». Angestrebt wird eine Gesetzesänderung.
Der SP-Nationalrat Matthias Aebischer, einst Sportmoderator beim Schweizer Fernsehen, und der FDP-Ständerat Damian Müller, Präsident des Pferdesportverbands Swiss Equestrian, haben Vorstösse eingereicht, die den Bundesrat zum Handeln auffordern. «Bireweich» sei die «absurde» Auslegung des Wappenrechts, kritisiert Müller.
Kein Problem mit dem Gesetz hat der Schweizerische Fussballverband (SFV). Er verwendet für die Trikots der Nationalteams nicht das Schweizer Wappen, sondern die Schweizer Flagge. Ein entscheidender Unterschied, denn diese darf auch ohne Bewilligung genutzt werden. (ram)