Mit 132 zu 56 Stimmen bei 8 Enthaltungen lehnte der Nationalrat am Mittwoch eine entsprechende Motion ab und stellte sich damit dem Ständerat entgegen. Dieser hatte die nötigen Rechtsgrundlagen mit einer Motion verlangt, trotz Datenschutz-Bedenken des Bundesrates. Mit dem Nein ist die Forderung vom Tisch.
Anlass für die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission der kleinen Kammer (SIK-S) war ein Entscheid der Justiz- und Polizeidirektoren der Kantone gewesen, personalisierte Tickets künftig auch gegen den Willen der Sportklubs einzuführen. Das Hooligan-Konkordat soll dafür revidiert werden.
Dazu brauche es eine Anpassung der einschlägigen bundesrechtlichen Bestimmungen, schrieb die SIK-S zu ihrem Vorstoss. Sie wollte schon beim Kauf von Eintrittskarten einen Daten-Abgleich zwischen der Käuferin oder dem Käufer und der Datenbank ermöglichen, durch die Verkaufsstellen. Der Bund sollte diesen Hoogan-Daten übermitteln.
Die Mehrheit der Nationalratskommission hielt ein solches Vorgehen aber nicht für konform mit dem Daten- und Persönlichkeitsschutz. Drittanbieter von Tickets erhielten Zugang zu sensiblen Daten, gab sie zu bedenken. Die meisten Gewaltaktionen von Fans ereigneten sich ausserhalb der Stadien.
Sportclubs könnten bereits heute Ausweise kontrollieren und mit Hoogan abgleichen, und Registrierten gegebenenfalls den Zutritt verwehren, führte Justizminister Beat Jans aus. Dafür brauche es keine Rechtsänderung, weder beim Bund noch bei den Kantonen.
Eine Minderheit um Reto Nause (Mitte/BE) hätte die Motion überweisen wollen. Die heutigen Massnahmen reichten nicht, sagte er, und vonseiten der Clubs sei nie zu hören, wie das Problem zu lösen wäre, kritisierte der Stadtberner Sicherheitsdirektor. Menschen mit Stadionverbot erhielten in anderen Ländern keine Tickets mehr.
Abgewiesen hat der Nationalrat auch die Forderung des Ständerates, mit den Kantonen auszuloten, ob gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene etwas bewirken könnten gegen Fangewalt. Eingereicht hatte auch diesen Vorstoss die SIK-S, und auch er ist vom Tisch.
Zwar seien die Kantone für die Sicherheit zuständig, doch es brauche eine landesweite Antwort auf dieses Phänomen, argumentierte die SIK-S. Die Mehrheit im Nationalrat und auch der Bundesrat sahen jedoch keinen zusätzlichen Regulierungsbedarf. Es gebe einen Austausch zwischen Bund und Kantonen, begründeten sie dies. (nih/sda)
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Nur scheint ein grosser Teil in Bundesbern nicht Willens zu sein.