Neue Regeln werden nicht wie gewünscht eingehalten – nun hat das IFAB interveniert
Auf diese Saison hin hat das International Football Association Board (IFAB) mehrere Anpassungen an zentralen Fussball-Regeln beschlossen. Neu ausgelegt wurde vor allem die Handspiel-Regel, daneben gab es unter anderem Änderungen beim Verhalten des Torhüters auf der Linie während eines Penaltys und beim Verlassen des Feldes nach einer Auswechslung.
Seit der Einführung der neuen Regeln am 1. Juni sind mittlerweile eineinhalb Monate vergangen, doch schon früh hat es immer wieder Missverständnisse und Nachlässigkeiten bei der Einhaltung gegeben. Nun, da die meisten der grossen Ligen wieder begonnen haben, hat die IFAB ein neues Rundschreiben veröffentlicht und an alle nationalen und internationalen Verbände geschickt. Mit Klarstellungen und Hinweisen will das regelgebende Gremium den Fussballern und Schiedsrichtern den Schlendrian ein für alle Mal austreiben.
Important CLARIFICATIONS on the Laws of the Game 2019/20.
— The IFAB (@TheIFAB) August 21, 2019
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Bei folgenden Regeln sieht das IFAB Nachbesserungsbedarf:
Regel 3 – Auswechslungen
Anweisung:
Regel 8 – Schiedsrichterball
Klarstellung:
Regel 10 – Elfmeterschiessen
Anweisung:
Alle Wettbewerbe, die VAR einsetzen, können nun von dieser Bewilligung Gebrauch machen, wenn sie dies wünschen. Die Bewilligung gilt allerdings nur für Elfmeterschiessen und somit nicht für Strafstösse in der regulären Spielzeit. Verstösst ein Torhüter während eines Elfmeterschiessens allerdings wiederholt gegen die Spielregeln, sollte er vom Schiedsrichter wegen wiederholten Verstossens gegen die Spielregeln oder unsportlichen Betragens verwarnt werden.»
Regel 12 – Karten für Offizielle
Anweisung:
Regel 14 – Strafstoss
Anweisung:
Nachdem die Torhüter nun mehr Bewegungsfreiheit haben, sind sie mehr denn je verpflichtet, die Spielregeln zu befolgen. Die Spieloffiziellen sollten deshalb dafür sorgen, dass ein Strafstoss wiederholt wird, wenn sich der Torhüter nach vorne bewegt, ehe der Ball im Spiel ist, und den Strafstoss abwehrt.
Wenn der Strafstoss das Tor verfehlt oder der Ball von den Torpfosten und/oder der Querlatte zurückspringt, folgt der Schiedsrichter in der Regel der ‹Intention der Spielregeln› und lässt den Strafstoss nicht wiederholen, es sei denn, der Schütze wurde von der Vorwärtsbewegung des Torhüters klar gestört. Diese Regelung gilt auch für Spiele mit VAR, wo diese bei Strafstössen auf Vergehen der Torhüter und/oder Schützen achten müssen.»
Wie «Collinas Erben» auf Twitter berichten, betrifft diese Anweisung vor allem die Premier League, die Bundesliga und die UEFA, die angekündigt hatten, die neue Fuss-Regel für die Torhüter nicht so streng zu handhaben wie bei der Frauen-WM in Frankreich.
Allgemein – VAR-Protokoll
Klarstellung:
Bei objektiven Entscheidungen muss der VAR den Schiedsrichter informieren, wenn die TV-Bilder einen klaren Beweis liefern. Fehlt ein klarer Beweis, weil etwa die Kameraposition oder der Kamerawinkel ungünstig ist oder der genaue Moment der Ballabgabe kaum zu bestimmen ist, greift der VAR nicht ein.
Gemäss dem VAR-Protokoll dürfen die Schiedsrichter keinen Vorfall überprüfen, bei dem die ursprüngliche Entscheidung auf dem Spielfeld keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung war. Schiedsrichter dürfen keine Videoüberprüfung vornehmen, um sich eine Situation nochmals anzuschauen oder eine nicht eindeutig falsche Entscheidung zu bestätigen oder zu ‹verkaufen›.»
(pre)
