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Antisemitismus oder Verleumdung? Prozess gegen Gil Ofarim eröffnet

Antisemitismus oder Verleumdung? Prozess gegen Musiker Gil Ofarim eröffnet

Vor fast zwei Jahren ging ein Video vom deutschen Musiker Gil Ofarim viral, in dem er Antisemitismusvorwürfe gegen einen Hotelmitarbeiter erhoben hatte. Nach Ermittlungen wandte sich das Blatt plötzlich, weshalb er sich nun Verleumdungsvorwürfen stellen muss.
07.11.2023, 13:06
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Der Saal ist voll, als Gil Ofarim am Dienstag vor dem Landgericht in Leipzig erscheint, um sich den Verleumdungsvorwürfen gegen ihn zu stellen.

Prozessauftakt gegen Gil Ofarim in Leipzig. Der Sänger Gil Ofarim neben seinem Verteidiger Alexander Stevens zum Prozessauftakt am 07.11.2023 im Landgericht in Leipzig. Am 07.11.2023 beginnt am Landge ...
Gil Ofarim neben seinem Verteidiger Alexander Stevens zum Prozessauftakt am 07.11.2023 im Landgericht in Leipzig.Bild: www.imago-images.de

Vor gut zwei Jahren hatte der 41-jährige jüdische Musiker und Schauspieler schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter eines Hotels in der ostdeutschen Grossstadt erhoben. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber auf Grundlage ihrer Ermittlungen aber nicht und klagte ihn wegen Verleumdung an. Doch für die Verteidigung von Ofarim ist klar: Sollte an dem Abend im Oktober 2021 auch nur ein diskriminierendes Wort gefallen sein, so müsse der Münchner Künstler freigesprochen werden.

Kein Einchecken mit Davidstern

Der Musiker, der als Gast für eine Produktion des Mitteldeutschen Rundfunks in Leipzig war, hatte in einem viral gegangenen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter des Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Zuvor hatte sich der Musiker über die Bevorzugung von Gästen beschwert, die hinter ihm in der Warteschlange gestanden hätten.

«Das entspricht nicht der Wahrheit», sagte Staatsanwalt Andreas Ricken. Der Angeklagte habe den Mitarbeiter zu Unrecht als Antisemiten dargestellt. Beim Einchecken sei der Davidstern unter dem Hemd des Musikers gar nicht zu erkennen gewesen, so die Version der Anklagebehörde. Erst bei der Videoaufnahme habe Ofarim den Stern sichtbar gemacht.

Ofarim will sich nicht äussern

Ofarim will sich nach Angaben der Verteidigung vorerst nicht zu den Vorwürfen äussern. Bei dem Fall handle es sich um einen «klassischen Fall von Aussage gegen Aussage», sagte Ofarims Rechtsanwalt Alexander Stevens nach Verlesung der Anklage. Möglich sei, dass es sich bei dem Fall um ein Missverständnis oder schlechten Humor handele – oder eben doch um eine «antisemitische Anspielung», sagte der Anwalt. Für die Gesellschaft sei es wichtig, dass das Gericht die Wahrheit ermittle.

People gather in front of the "Westin Hotel" in Leipzig, Germany, Tuesday, Oct. 5, 2021 to show solidarity with the musician Gil Ofarim. A leading Jewish group in Germany says it's shoc ...
Menschen versammelten sich am 5. Oktober vor dem Westin Hotel, um sich mit dem Musiker zu solidarisieren.Bild: keystone

Ausserdem betonte der Rechtsanwalt, es gehe «nicht um den Stern, sondern um die Diskriminierungserfahrung». Mobbing und Diskriminierung seien – besonders für Opfer – schwer nachzuweisen. Die öffentliche Meinung sei in dem Fall von mehreren Lügen bestimmt. So sei es beispielsweise falsch, dass das Hotel nach dem Vorfall ergebnisoffen und fair ermittelt habe.

Auch halte die Verteidigung es für «völlig unplausibel», dass sich der Vorfall so abgespielt habe, wie es der Hotelmitarbeiter geschildert habe. Das Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter war nach umfangreichen Untersuchungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Für den Prozess gegen Ofarim hat das Gericht bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. (saw/sda/dpa)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kommissar Rizzo
07.11.2023 18:02registriert Mai 2021
*es gehe «nicht um den Stern, sondern um die Diskriminierungserfahrung».*
Ja doch, eben schon. Er behauptet ja, er sei aufgefordert worden, diesen zu "verstecken". Was offenbar nicht den Tatsachen entspricht. Gelogen. Punkt.
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Hierundjetzt
07.11.2023 14:48registriert Mai 2015
31 Zeugen sagen etwas anderes, die HotelkameraS, sowieso

Klar, jetzt muss Kindergartenerfahrung als entschuldigung her weil der Herr nicht sofort ins Hotel einchecken konnte und wie alle anderen Schlange stehen musste

Ein Schlag ins Gesicht an all dienigen Juden die echte und teils traumatisierende antisemitische Erfahrungen machen mussten.
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Esthi
07.11.2023 18:46registriert April 2023
Ausserdem betonte der Rechtsanwalt, es gehe «nicht um den Stern, sondern um die Diskriminierungserfahrung»
Doch es geht ja gerade um den Stern. Warum hätte sonst der Hotelangestellte gewusst, dass er Jude ist?
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