Video: watson/david indumi
Am Donnerstag wurde in Bern die Inklusionsinitiative eingereicht. Sie soll die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beenden. Dass diese immer noch nicht gleichgestellt sind, zeigt eine Zugfahrt mit Nationalrat Philipp Kutter.
05.09.2024, 11:3205.09.2024, 13:39
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) soll für Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. 2004 ist es in Kraft getreten. Darin ist festgehalten, dass der öffentliche Verkehr in der Schweiz (inklusive Bauten, Anlagen und Fahrzeuge) spätestens nach 20 Jahren barrierefrei sein muss.
Anfang 2024 ist diese Frist verstrichen. Resultat: Erst 60 Prozent aller Schweizer Bahnhöfe sind autonom nutzbar. Noch prekärer ist die Lage im strassengebundenen, öffentlichen Verkehr. Dort entsprachen Ende 2023 lediglich ein Drittel der schweizweit etwa 23'000 Bus- und Tramhaltestellen den Gesetzesvorgaben.
Schweizweit sollen die letzten Haltestellen gemäss Standesbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) bis 2037 behindertengerecht sein.
Einer, der diese Verzögerungen spürt und sich darüber ärgert, ist Nationalrat Philipp Kutter (Die Mitte). Der Parlamentarier ist seit einem Skiunfall Tetraplegiker und auf den Rollstuhl angewiesen. Wir haben ihn auf seinem Arbeitsweg vom Wohnort Wädenswil in die Bundesstadt Bern begleitet.
Wie hindernisfrei die Fahrt wirklich ist, erfährst du im Video:
Video: watson/david indumi
Wieso wurde die Frist verpasst?
Das BAV schreibt im Standesbericht:
«Als Gründe für die Nichteinhaltung der gesetzlichen BehiG-Frist nennen die ISB [Infrastrukturbetreiber] oft fehlende Ressourcen bei der Planung, fehlende Zeitfenster für die Bautätigkeit (Bauen unter Betrieb) sowie finanzielle Engpässe.»
Die SBB schreibt zudem, dass präzisierte Anforderungen an barrierefreie Bahnhöfe dazu geführt hätten, dass sie mehr umbauen müssen als ursprünglich angenommen. Anstatt an 150 Bahnhöfen müssen an über 400 der insgesamt 764 SBB-Bahnhöfen bauliche Änderungen vorgenommen werden.
Ganz abwälzen können die Verantwortlichen ihre Schuld aber nicht. Das BAV verweist darauf, dass die betroffenen Bahnen teilweise zu spät mit der Umsetzung des BehiG begonnen hätten. Das wiederum erhöht die Belastung des BAV:
«Das BAV hat im Jahr 2022 Massnahmen ergriffen, damit die grosse Zahl eintreffender Plangenehmigungsgesuche für BehiG-Umbauten aktuell und in den nächsten Jahren bewältigt werden kann.»
Überall, wo das BehiG nicht fristgerecht umgesetzt worden ist, müssen die Verantwortlichen seit Anfang 2024 Ersatzmassnahmen anbieten – etwa in Form von Hilfestellungen durch das Personal. Ziel ist aber weiterhin, dass alle Haltestellen so schnell wie möglich autonom benutzbar werden sollen.
Letztendlich können sehr viele Menschen von den barrierefreien Bahnhöfen und Haltestellen profitieren, wie das BAV betont:
«Für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Seniorinnen und Senioren, Passagiere mit viel Gepäck oder Kinderwagen sowie für Reisende, die nach einem Unfall an Krücken gehen müssen, ist der niveaugleiche Einstieg besonders wichtig.»
Inklusionsinitiative
Menschen mit und ohne Behinderungen sollen in allen Lebensbereichen gleichstellt werden. Das verlangt die Inklusionsinitiative. Laut den Initiantinnen und Initianten erleben Menschen mit Behinderungen im Alltag zahlreiche Diskriminierungen, sei es beim Wohnen, bei der Arbeit oder im öffentlichen Verkehr. Lanciert wurde sie von den Verbänden Inclusion Handicap und Agile.ch und weiteren Partnern. Heute Donnerstag wird die Inklusionsinitiative der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. (sda)
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