Wirtschaft
Schweiz

Arbeit für Flüchtling: Warum ein Schreinermeister zahlen muss

«Mir ist jeder Mitarbeiter die 200 Franken wert, wenn ich weiss, was er kann – aber das wusste ich hier ja nicht»: Schreinermeister Otto Walti in seiner Werkstatt.
«Mir ist jeder Mitarbeiter die 200 Franken wert, wenn ich weiss, was er kann – aber das wusste ich hier ja nicht»: Schreinermeister Otto Walti in seiner Werkstatt.Bild: mario heller

Dieser Schreinermeister stellt einen Flüchtling an – und muss dafür auch noch zahlen

Er hilft einem anerkannten Flüchtling und lässt ihn einige Wochen zur Probe arbeiten. Dann verlangt der Kanton dafür 196 Franken Gebühr. Daraufhin schreibt Walti dem Kanton einen Brief, mit dem niemand gerechnet hat.
27.05.2016, 21:23
Mario Fuchs / az Aargauer Zeitung
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Oben rechts, unter dem Logo der Schreinerei Otto Walti AG, 5703 Seon, steht auf dem A4-Blatt die Adresse, an die der Brief geschickt wurde:

Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, Bahnhofstrasse 88, Postfach, 5001 Aarau.

Der Verfasser hat das Wort Integration unterstrichen. Eine Formatierung als Mahnfinger.

Seon, 16. Mai 2016, Rechnung Nr. 16014903.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Sie haben uns eine Rechnung für einen Stellenantritt gesendet. Leider können wir Ihnen diese Rechnung nicht bezahlen, da wir vor oder beim Stellenantritt von Herrn Kehase nicht wussten, dass dieser Stellenantritt (Integration) mit Gebühren verbunden ist. (...)
Da Herr Kehase mit der Arbeit bei uns bereits 156 Franken Quellensteuern einbezahlt hat, ist bereits ein grosser Teil Ihrer Rechnungsstellung wieder in der Staatskasse eingetroffen. Aus diesem Grunde senden wir Ihnen die Rechnung sowie Ihre Mahnung retour.
Mit freundlichen Grüssen – Otto Walti.
Waltis Brief ans Migrationsamt

Ein paar Tage nachdem er diese Zeilen abgeschickt hat, sitzt Otto Walti, Arbeitshose, gelbes Firmenshirt, Sportuhr, im Büro seiner Schreinerei und sagt: «Für mich ist das einfach total unlogisch.»

Bewilligung unkompliziert erteilt

Rückblende: Im Winter bekam Walti Besuch von einem etwas unsicheren, aber aufgestellt und motiviert wirkenden jungen Mann: Samuel Kehase, 26, Eritrea, anerkannter Flüchtling. Die az hat Samuel, der in Möriken bei einer Schweizer Familie wohnt, schon zweimal besucht. In einem Gespräch im vergangenen Sommer sagte er: «Ich hoffe, hier eine Stelle zu finden, um nicht von der Sozialhilfe abhängig zu bleiben. Ich finde das sehr wichtig für die Integration.» In Eritrea hatte Samuel in einer Metallwerkstatt gearbeitet.

Schreinermeister Walti erzählt: «Aufgrund einer Empfehlung kam er zu mir und fragte, ob ich Arbeit habe.» Per sofort gab es keine, aber einige Wochen später, Ende Februar, klappte es. «Wir hatten einen grossen Auftrag, da konnte ich ihn gut gebrauchen. Ich sagte ihm aber, er müsse spätestens übermorgen anfangen.»

Amt zeigte zuerst Verständnis

Ziel sei gewesen, Samuel einerseits die Arbeit mit Holz näherzubringen und eine sinnvolle Beschäftigung mit anständigem Lohn zu bieten, anderseits zu schauen, ob er vielleicht für eine Schreinerlehre im Betrieb infrage käme. Von Anfang war klar: Samuel kann nur so lange bleiben, wie es auch Arbeit gibt.

Nicht alle Flüchtlinge dürfen arbeiten
Wer im Aargau ein Asylgesuch stellt, hat die ersten drei Monate ein Arbeitsverbot. Danach dürfen Asylsuchende im Verfahren nur arbeiten, wenn es die allgemeine Beschäftigungssituation erlaubt, ein Arbeitgeber ein Gesuch stellt und dieser niemanden sonst mit dem verlangten Anforderungsprofil findet.
Vorläufig Aufgenommene brauchen eine Bewilligung des Kantons, bevor sie eine Stelle antreten dürfen, und sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt. (rio)

Der junge Eritreer freute sich – erklärte seinem künftigen Chef aber auch, dass er zuerst eine Bewilligung vom Kanton benötige und diese wohl nicht von heute auf morgen erhältlich sei. Dort – genauer: Im kantonalen Amt für Migration und Integration – zeigte man Verständnis für Waltis Zeitdruck.

Noch am selben Abend erteilte die Amtsleiterin via E-Mail die Erlaubnis, Samuel anzustellen. Angehängt war ein Formular, das Walti ausfüllen und mit dem Arbeitsvertrag nachreichen musste:

Gesuch um Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung und Erteilung der Bewilligung zum Stellenantritt an Nicht-EU/Efta-Staatsangehörige bei einer Schweizer Arbeitgeberin/einem Schweizer Arbeitgeber

«Du, der ist super»

In Seon laufen zu jener Zeit die Arbeiten am neuen Schulhaus Hertimatt 3. Samuel montiert mit einem erfahrenen Monteur Inneneinrichtungen. Der Monteur berichtet später dem Chef: «Du, der ist super.» Gegen Schluss der befristeten Anstellung füllt Otto Walti das Formular aus. Kurz darauf erhält er die Rechnung Nr. 16014903: 100 Franken «Arbeitsmarktliche Gebühr», 95 Franken «Stellenantritt». 1 Franken «Spesen/Porto».

Da habe es ihm «de Huet glupft», wie er sagt: «Alle jammern, man könne sie nicht integrieren, man brauche Steuergelder, um sie zu betreuen, und gleichzeitig macht man Gesetze, die solche Gebühren verlangen.» Für die, die arbeiten wollten, sei das System falsch.

Warum muss Arbeitgeber zahlen?
Judith Richner vom Amt für Migration und Integration im Kanton Aargau, erklärt: «Jede Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.»
Das Migrations-Amt müsse das Gesuch des Arbeitgebers gemäss den bundesgesetzlichen Vorgaben zudem prüfen. «Die Gebühren decken im vorliegenden Fall den Aufwand zur Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Sie fallen für jede Arbeitsbewilligung an, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses», so Richner. (rio)

Dass es eine Bewilligung brauche, leuchte ihm ein – aber wozu eine Gebühr? Recherchen zeigen: Es handelt sich um eine Gebühr, die in den Vollzugsbestimmungen zum Ausländergesetz festgelegt sind (siehe Infobox).

Es geht ums Prinzip

Er habe gedacht, er biete Integrationshilfe – so aber werde er künftig davon absehen, Flüchtlinge einzustellen. Ihm gehe es nicht um die 200 Franken, sondern ums Prinzip: «Mir ist jeder Mitarbeiter die 200 Franken wert, wenn ich weiss, was er kann – aber das wusste ich hier ja nicht.» Ein anerkannter Flüchtling müsse auf dem Arbeitsmarkt behandelt werden wie ein Schweizer, findet er: «Ich muss ja auch nichts zahlen, nur weil ich die Stelle wechsle.»

Der Schreinermeister sagt aber auch: «Ich mache niemandem einen persönlichen Vorwurf. Der Kanton hat gehandelt, wie er musste, und dass Samuel das Beamtendeutsch nicht verstanden hat und mich deshalb nicht über die Gebühr informierte, ist nachvollziehbar.»

Jetzt auf

Walti will so schnell nicht zahlen

Vorgestern schrieb der Kanton zurück nach Seon. Tenor: Man sei dankbar für sein Engagement und wisse, dass die Gebühr umstritten sei. Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene sei in Sicht, man könne sie aber aufgrund des Rechtsgleichheitsgebots momentan nicht erlassen.

Zahlen wird Walti die Rechnung deshalb nicht so schnell. «Natürlich muss ich irgendwann, so blauäugig bin ich nicht.» Aber 35 Franken Mahngebühr nehme er gerne zusätzlich auf sich, wenn die Frage dafür Aufmerksamkeit in der Politik erhalte. «Vielleicht geht dann ja etwas.»

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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E-Lisa
27.05.2016 21:49registriert Juni 2015
Toll, dass Herr Walti nicht nur jemanden einstellt, bei dem er nicht weiss, was dabei heraus kommt, sondern auch Zeitgleich gegen eine groteske Gebühr ankämpft.
Gratuliere, es sollte viel mehr solche Chefs geben, die sich für ihre Mitarbeiter, egal um was es geht, einsetzen.
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mcfri
27.05.2016 23:54registriert November 2014
Die staatlichen Stellen verhalten sich absolut unverständlich - solche Situationen führen zu grotesken Initiativen und viel Unmut bei den Steuerzahler. Gratulation dem Handwerksbetrieb für die Zivilcourage und den Einsatz für eine sinnvolle Sache!
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Timä
27.05.2016 23:40registriert März 2015
Geile siech!
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