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Bundesrat erhöht Mindestzinssatz bei Pensionskassen nicht

Bundesrat erhöht Mindestzinssatz bei Pensionskassen nicht – und kassiert Kritik

12.10.2022, 12:4312.10.2022, 14:58
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Nicht mehr Vorsorge-Geld für Büezer.Bild: KEYSTONE

Pensionskassen müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten auch im kommenden Jahr zu mindestens einem Prozent verzinsen. Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge wird nicht verändert, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist einerseits die Höhe der Rendite auf Bundesobligationen, andererseits sind es die Renditen auf Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Durch die jüngsten Entwicklungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, ergaben sich in beiden Bereichen Veränderungen.

Die Rendite der Bundesobligationen ist gemäss Mitteilung deutlich gestiegen. Die Verzinsung der zehnjährigen Bundesobligationen lag Ende 2021 noch bei minus 0.13 Prozent. Mitte September 2022 war sie auf 1.09 Prozent angestiegen.

Anders die Entwicklung bei Aktien und Immobilien: Diese entwickelten sich im Jahr 2021 positiv, während im aktuellen Jahr deutliche Rückschläge zu verzeichnen waren.

Insgesamt sei trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von einem Prozent gerechtfertigt, folgerte die Landesregierung in der Gesamtschau. Sie muss den BVG-Mindestzinssatz laut Gesetz mindestens alle zwei Jahre überprüfen. Sie wird dies nach eigenen Angaben im kommenden Jahr tun, dieses Jahr wird darauf verzichtet.

Gewerkschaften unzufrieden

Auch die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte sich Ende August dafür ausgesprochen, den Satz bei einem Prozent zu belassen.

Kritik am bundesrätlichen Entscheid äusserte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Schon seit fünf Jahren verharre der BVG-Mindestzinssatz auf dem rekordtiefen Wert von einem Prozent, schrieb er in einer Stellungnahme. Begründet worden sei dies mit den negativen Zinsen - doch nun habe die Zinswende eingesetzt. Es sei für die Versicherten unverständlich, dass die Landesregierung auf eine Erhöhung verzichtet habe.

Pensionskassenverband begrüsst Entscheid

Die Pensionskassen begrüssen den Entscheid des Bundesrats, den Mindestzinssatz bei der beruflichen Vorsorge bei einem Prozent zu belassen. Die Performance des Jahres 2021 sei gut gewesen, im aktuellen Jahr aber hätten die steigende Inflation und die steigenden Zinsen zu deutlichen Rückschlägen im Aktien- und Obligationenbereich geführt.

Der Verband der Schweizer Pensionskassen (Asip) schliesst sich den Überlegungen des Bundesrates an, wie er mitteilte. Trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten sei eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von einem Prozent gerechtfertigt, schrieb er.Zu berücksichtigen seien auch die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum sowie die Nachvollziehbarkeit des Entscheides.

(aeg/sda)

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