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Schweiz

Referenzzinssatz für Mieten bleibt bei 1,5 Prozent

Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent

03.09.2018, 08:4403.09.2018, 09:31
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Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen, Hausbesitzer indes die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte, verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz auf dem Stand von 1.5 Prozent. Auf diesen rekordtiefen Wert ist der Satz genau vor einem Jahr gefallen.

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Der Referenzzinssatz bleibt, wo er ist.Bild: KEYSTONE

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit Herbst 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzt den zuvor in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3.5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni letzten Jahres liegt er bei 1.5 Prozent. Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1.38 Prozent sinkt oder auf über 1.62 Prozent steigt. (sda/awp)

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Ich stelle mir gerade vor, wie ich vor 50 Jahren meinen Job erledigt hätte. Alleine für diesen Artikel hätte ich mich in ein Archiv begeben müssen. Dann hätte ich mir Notizen gemacht, wäre zurück an meinen Arbeitsplatz und hätte in meine Schreibmaschine getippt. Wäre ein Tippfehler aufgetaucht, wovon ich schwer ausgehe, hätte ich das Blatt entfernen, den Fehler mit Tipp-Ex überstreichen und das Papier wieder einsetzen müssen. (So zumindest stellt man sich das als Gen Y vor.)

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